1. Was steckt hinter dem Digitalisierungsgesetz und wie kann es die Pflege optimieren?
„Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Deshalb machen wir digitale Helfer jetzt auch für Pflege nutzbar. Wir erleichtern den Zugang zur Videosprechstunde, entwickeln die elektronische Patientenakte und das E-Rezept weiter. Und die Telematikinfrastruktur bekommt ein nutzerfreundliches Update. Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern. Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfester“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und erklärt damit die Gründe für das Digitalisierungsgesetz, das Ende Januar 2021 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde und bis Mitte des Jahres in Kraft treten soll soll.
Die Digitalisierung ist nämlich mittlerweile fester Bestandteil unseres Alltags – und sollte auch um die Pflege keinen Bogen machen. Das „Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ – kurz DVPMG – soll eine finanzielle Unterstützung für Apps gewährleisten und dafür sorgen, dass sowohl die Pflege als auch das gesamte Gesundheitswesen im Sinne der Digitalisierung weiterentwickelt wird. Während mit dem aktuellen Gesetzesentwurf schon einige Veränderungen – auch im Hinblick auf die Pflege – feststehen, sind andere Regelungen noch offen. 2021 ist also ein entscheidendes Jahr für die Digitalisierung in der Pflege.
Einzahlen sollen diese Veränderungen selbstverständlich auf die Optimierung der Pflege: So haben Pflegebedürftige zukünftig die Möglichkeit, sich Rezepte auch digital ausstellen zu lassen, ihren Gesundheitszustand mit entsprechenden Apps zu unterstützen und diese über ihre Pflegekasse abzurechnen. Das soll einerseits dafür sorgen, dass Pflegebedürftige noch selbstständiger ihren Alltag bewältigen können und andererseits durch die Vereinfachung bestehender Prozesse Angehörige in der häuslichen Pflege entlasten.
Das Digitalisierungsgesetz bezieht sich allerdings nicht nur auf die Pflege, sondern wird auf das Gesundheitswesen angewendet. So profitieren nicht nur Pflegebedürftige von dem Gesetz für Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierung.