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Beim barrierefreien Bad liegt das Hauptaugenmerk auf der Beseitigung aller vorhandenen Schwellen und der Schaffung von genügend Bewegungsfreiheit, sodass das Bad auch mit einem Rollstuhl befahr- bzw. nutzbar gemacht wird. Diese Anforderungen an ein barrierefreies Bad sind in einer deutschen DIN-Norm (DIN 18040 für Barrierefreies Bauen) festgelegt. Zentrales Element ist die bestehende Badewanne oder Dusche mit vorhandener Schwelle, die gegen eine ebenerdige Dusche ausgetauscht wird.
Eine Modernisierung zum barrierearmen Badezimmer meint in der Regel eine Teilsanierung, bei welcher vorhandene Schwellen reduziert werden. Dabei wird entweder eine bodennahe Dusche mit einer Restschwelle von ca. 8-12 cm oder eine Badewanne mit Einstiegstür eingebaut. Ein barrierearmes Badezimmer stellt bereits eine erhebliche Erleichterung bei der täglichen Körperpflege dar - sowohl für den Betroffenen als auch für seine Pflegeperson.
Wer über keinen Pflegegrad verfügt oder den Pflegekassenzuschuss bereits in Anspruch genommen hat, kann auf Zuschüsse der KfW-Bank zurückgreifen. Aktuell werden zwei Zuschuss-Varianten für pflegegerechte Umbaumaßnahmen angeboten. Für Einzelmaßnahmen kann ein Investitionszuschuss von 10 % beantragt werden. Maximal werden bei dieser Variante 5.000 Euro pro Wohneinheit übernommen. Im Falle umfangreicherer Umbaumaßnahmen zum Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ leistet die KfW-Bank einen Zuschuss in Höhe von 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten mit einem Maximum von 6.250 Euro.