Keine versteckten Kosten, versprochen!
We help family members and people in need of care to apply for care benefits from their insurance company and guide them through the application process.
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Keine versteckten Kosten, versprochen!
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Verliere keine Zeit und sichere dir mit uns ab heute deinen Anspruch auf Pflegeleistungen.
Statt mit einem komplizierten Formular stellst du den Antrag mit uns einfach online.
Du brauchst Hilfe beim Ausfüllen? – Unsere Experten helfen dir telefonisch oder über Chat.
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Pflegehilfsmittel sind dazu gedacht, die von einem:r Angehörige:n und/oder einem ambulanten Pflegedienst geleistete häusliche Pflege zu erleichtern. Etwa, weil es in der Pflege besonderer Hygieneprodukte und einer Anpassung des Mobiliars bedarf. Bei einem anerkannten Pflegegrad werden die Pflegehilfsmittel natürlich von den Pflegekassen bezuschusst – mit einer Pauschale von 60 Euro im Monat.
Laut Sozialgesetzbuch sind die Pflegehilfsmittel zur Verbesserung der häuslichen Pflege gedacht. Darin wird der Anspruch wie folgt definiert:
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 60 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.
Für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist es lediglich notwendig, einen anerkannten Pflegegrad zu besitzen, zu Hause, in einer Wohngruppe oder einem betreuten Wohnen zu leben und von Angehörigen oder FreundInnen gepflegt zu werden. Während größere Pflegehilfsmittel – wie zum Beispiel ein Bett – leihweise von den Pflegekassen gestellt werden, bezuschussen sie Hygieneprodukte mit bis zu 40 Euro pro Monat. Allerdings müssen ab dem 18. Lebensjahr zehn Prozent der Kosten (aber maximal 25 Euro pro Pflegehilfsmittel) von dem:der Pflegebedürftigen selbst übernommen werden.