Die Pflegereform 2027 kommt

Was du hast, kann dir keiner nehmen

Die Reform plant neue Regeln für Anträge. Für einen Pflegegrad, der vorher anerkannt wurde, ist im Entwurf ausdrücklich Bestandsschutz vorgesehen. Wer jetzt beantragt, sichert sich etwas, das bleibt.

  • In 8 Minuten versendet
  • 100 % kostenfrei für dich
  • Anträge online bequem verwalten

Rechtsgültig für alle deutschen Krankenkassen wie

Alternativ-Text Alternativ-Text

Das eine bleibt, das andere soll sich ändern

Ein anerkannter Pflegegrad bleibt bestehen: Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich Bestandsschutz genießen. Die geplanten neuen Punktgrenzen allein sollen demnach nicht zu einer Herabstufung führen.

Neu geregelt werden soll dagegen der Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3: Für Begutachtungen nach Inkrafttreten der geplanten Neuregelung sollen die erforderlichen Punktgrenzen steigen. Das Begutachtungsverfahren selbst soll dabei unverändert bleiben. Vorgesehen sind laut Entwurf 15 Punkte für Pflegegrad 1 (bisher 12,5), 30 Punkte für Pflegegrad 2 (bisher 27) und 50 Punkte für Pflegegrad 3 (bisher 47,5). Die Grenzen für Pflegegrad 4 und 5 sollen bei 70 beziehungsweise 90 Punkten bleiben.

Wichtig: Die genannten Änderungen entsprechen dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bis zu einer endgültigen Verabschiedung können sich die Regelungen noch ändern.

Pflegegrad berechnen
Mit unserem Pflegegradrechner erhaltst du in nur wenigen Minuten eine Ersteinschätzung deines voraussichtlichen Pflegegrads – komplett kostenlos, anonym und ohne Registrierung. Klar, verständlich und direkt auf deine persönliche Situation abgestimmt.
Höherstufung lohnt sich
Ein Höherstufungsantrag führt zu einer neuen Begutachtung – dabei kann der Pflegegrad auch niedriger ausfallen. Sinnvoll ist der Antrag vor allem, wenn sich dein Hilfebedarf deutlich erhöht hat. Wir beraten dich gerne vorab.
Warum ist der Service für dich kostenlos?
Damit wir unseren Service dauerhaft anbieten können, arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen. Wenn du Pflegeleistungen über unsere Plattform beantragst, werden wir von diesen Partnern vergütet. Für dich bleibt die Unterstützung dabei vollständig kostenfrei – ohne versteckte Kosten oder Verpflichtungen.
Das sagen unsere Kunden
  • Nicole G.
    59 Jahre, Angehörige
    Alles super leicht verständlich und schnelle Abwicklung, sei es die Antragstellung, Hausnotruf oder das Pflegehilfsmittel Paket. Nur zu empfehlen.
  • Peter Z.
    74 Jahre, Pflegegrad 2
    Bekam die Info, dass wir Anspruch auf einen Hausnotruf haben, welchen ich dann für meine Mutti beantragt habe. Es war alles zügig erledigt und ich bekam hilfreiche Infos dazu.
  • Antonia P.
    66 Jahre, Pflegegrad 1
    Eine sehr hilfreiche und einfache Seite! Hat mir sehr geholfen! Ging alles sehr schnell.
  • Konni H.
    69 Jahre, Pflegegrad 2
    Schnell und unkompliziert wurde mir geholfen. Super, wenn man älter ist - war alles einfach zu beantworten, ein dickes Lob
  • Frederick K.
    41 Jahre, Angehöriger
    Habe online den Antrag gestellt, war alles schnell und Hausnotruf war sofort genehmigt und kam auch unverzüglich [...]. Danke für alles
  • Ingmar T.
    77 Jahre, Pflegegrad 2
    Also ich bin bisher wirklich absolut begeistert von meine Pflege!
Alles wird hier wunderbar erklärt!
[...] Den Hausnotruf hatten wir schon nach zwei Tagen und er war leicht zu installieren.

Was ein anderkannter Pflegegrad öffnet

Ein Pflegegrad ist kein Etikett, sondern ein Zugang. Diese Leistungen stehen heute zur Verfügung — Beträge nach aktuell geltendem Recht.

Pflegegeld

Monatlich aufs Konto, frei verwendbar, auch wenn Angehörige die Pflege übernehmen. (ab Pflegegrad 2 monatlich 347 € bis 990 €)

Pflegesachleistungen

Ein ambulanter Dienst kommt nach Hause, die Kasse rechnet direkt ab. (ab Pflegegrad 2 monatlich 796 € bis 2.299 €)

Entlastungsbetrag

Für Haushaltshilfe, Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung. (ab Pflegegrad 1 monatlich 131 €)

Pflegehilfsmittel

Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz — monatlich geliefert, ohne Zuzahlung. (ab Pflegegrad 1 monatlich 42 €)

Verhinderungspflege

Damit die pflegende Person auch mal krank sein oder wegfahren kann. (ab Pflegegrad 2 jährlich 3.539 €)

Rentenpunkte

Angehörige, die regelmäßig pflegen, können Beiträge zur Rentenversicherung erhalten. (Pflegegrad 1 monatliche Rentenpunkte)

So einfach geht’s
Alternativ-Text

Antrag ausfüllen

Fülle den Antrag online in wenigen Minuten aus – wir senden ihn direkt an deine Pflegekasse.

Alternativ-Text

MD-Termin vereinbaren

Die Pflegekasse vereinbart einen Termin mit dem Medizinischen Dienst, der deine Selbstständigkeit begutachtet.

Alternativ-Text

Pflegegrad erhalten

Nach der Begutachtung erhältst du innerhalb von etwa 6–10 Wochen den offiziellen Bescheid deiner Pflegekasse und kannst direkt von den entsprechenden Leistungen profitieren.

Noch Fragen?

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Damit beginnt erst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Bundestag und Bundesrat müssen noch darüber beraten und entscheiden. Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorgeschlagenen Änderungen noch nicht gelten.

Ein Pflegegrad zeigt an, wie viel Unterstützung eine pflegebedürftige Person im Alltag benötigt. Er bestimmt, welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden, zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Hilfsmittel. Es gibt fünf Pflegegrade von 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, desto größer der Unterstützungsbedarf.

Sobald alltägliche Aufgaben schwerfallen - egal ob körperlich, geistig oder psychisch - ist ein Antrag sinnvoll. Wer zu lange wartet, riskiert, wichtige Leistungen zu spät oder gar nicht zu erhalten.

Die pflegebedürftige Person selbst kann den Antrag stellen. Alternativ können auch bevollmächtigte Angehörige oder eine Vertrauensperson den Antrag für sie einreichen.

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt - schriftlich, telefonisch oder online, zum Beispiel über unseren digitalen Antragsservice. Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei Privatversicherten, um den Unterstützungsbedarf zu prüfen. Bei einem Hausbesuch wird anhand eines standardisierten Verfahrens ermittelt, welche Hilfen nötig sind. Nach Abschluss der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und informiert schriftlich.

Abhängig vom Pflegegrad können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und weitere Leistungen.

Nach dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf sollen bereits anerkannte Pflegegrade Bestandsschutz genießen. Eine Herabstufung allein aufgrund der geplanten neuen Punktgrenzen soll damit nicht erfolgen. Eine Änderung des Pflegegrads kann grundsätzlich weiterhin nach einer erneuten Begutachtung möglich sein, wenn sich der Pflegebedarf verändert hat.

Unser Versprechen an dich

  • Deutsches Unternehmen
  • In 8 Minuten versendet
  • Sichere Datenübermittlung
  • Kein Abo oder Verpflichtungen
  • Rechtsgültig für alle deutschen Kassen

Anmelden

Passwort vergessen?

Du hast noch kein Konto bei uns?
Registriere dich jetzt. Einfach, schnell, kostenlos

Konto erstellen

Bereits Kunde? Kein Problem. Hier kannst du dich anmelden.

Sag Hallo!

Melde dich bei uns – gern erzählen wir dir mehr über unsere Arbeit, unsere Vision und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Wir freuen uns, von dir zu hören!

Hausnotruf beantragen

Beratung buchen