Zentraler Bestandteil des Pflegeantrags-Prozesses ist die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (kurz MDK). Die Begutachtung dient der Ermittlung des Pflegegrades und ist somit von besonderer Bedeutung für alle Beteiligten.
Die Corona-Pandemie führt nun zu einer wichtigen Änderung im Begutachtungs-Prozess. Auf Grund der weitreichenden Kontaktbeschränkungen ersetzt der MDK seine Begutachtungstermine vor Ort durch Telefoninterviews. Diese Regelung ist mit der Bundesregierung bzw. dem Gesetzgeber abgestimmt und gilt (nach aktuellem Stand) bis mindestens Ende September 2020. – Die Maßnahme dient dem Schutz der Pflegebedürftigen, aber auch der Angehörigen und Gutachter selbst.