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Erstantrag auf Pflegegrad während Corona

So geht's während der Pandemie

Lesedauer: 2 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 12.3.2023

Erfahre hier, was Du aktuell beim Pflegeantrag und der Überprüfung durch den Medizinischen Dienst (MDK) besonders beachten musst.

Zentraler Bestandteil des Pflegeantrags-Prozesses ist die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (kurz MDK). Die Begutachtung dient der Ermittlung des Pflegegrades und ist somit von besonderer Bedeutung für alle Beteiligten.

Die Corona-Pandemie führt nun zu einer wichtigen Änderung im Begutachtungs-Prozess. Auf Grund der weitreichenden Kontaktbeschränkungen ersetzt der MDK seine Begutachtungstermine vor Ort durch Telefoninterviews. Diese Regelung ist mit der Bundesregierung bzw. dem Gesetzgeber abgestimmt und gilt (nach aktuellem Stand) bis mindestens Ende September 2020. – Die Maßnahme dient dem Schutz der Pflegebedürftigen, aber auch der Angehörigen und Gutachter selbst.

1. Wie genau findet die MDK-Begutachtung nun statt?

Um den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln, wird (anstelle des Begutachtungstermins vor Ort) eine Telefonbegutachtung mit den Pflegebedürftigen bzw. der Bezugspersonen durchgeführt. Dieses Telefonat dient dem MDK, neben entsprechenden Unterlagen zur Pflegesituation, als Haupt-Beurteilungsgrundlage.

Die telefonische Begutachtung ist dabei für beide Seiten sehr herausfordernd. – Normalerweise kann der Gutachter sehen, ob bzw. wie eingeschränkt ein Pflegebedürftiger ist. Nun muss er sich telefonisch davon überzeugen lassen. Aus diesem Grund ist eine gute Vorbereitung auf das Telefonat unablässig.

2. Wie kann ich mich bestmöglich auf das Telefonat vorbereiten?

Grundsätzlich unterscheidet sich der Ablauf der telefonischen Begutachtung nicht wesentlich von der persönlichen Begutachtung vor Ort. – Trotzdem ist eine gute Vorbereitung auf das Telefonat das A und O für einen erfolgreichen Pflegeantrag. Hier unsere Tipps für die Vorbereitung:

Mach dich vorab mit Beurteilungskriterien zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit vertraut Sprich den Termin mit deiner Familie, dem beteiligten Pflegedienst oder einem Pflegeberater ab Plane genug Zeit für den Termin ein und überleg dir, wo du das Telefonat durchführst Notiere dir alle Fragen, die du an den Gutachter hast, damit du sie nicht vergisst zu stellen Darüber hinaus empfehlen wir, alle relevanten Informationen und Dokumente zusammenzutragen, die helfen, die Pflegesituation bestmöglich zu verdeutlichen. Dazu gehören unter anderem:

Krankenakte, Diagnosen, Arztbriefe, Entlassungspapiere aus dem Krankenhaus Liste der aktuell einzunehmenden Medikamente (inkl. jeweiliger Dosierung) Stellungnahme und Befunde hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit (falls vorhanden) Dokumentation des Pflegealltags, der Pflegehandlungen sowie der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen Kläre direkt im Rahmen des Telefonats mit dem Gutachter, wie du dem MDK die Dokumente im Nachgang zu dem Telefonat übermitteln sollst.

3. Entstehen mir Nachteile durch die Änderung?

Obwohl sich die Gutachter des MDK aktuell kein persönliches Bild der Pflegebedürftigkeit vor Ort beim Patienten machen können, wird die Beurteilung weiterhin höchst professionell und nach den vorgegebenen Qualitätsstandards durchgeführt.

Solltest du mit der Beurteilung bzw. mit dem festgelegten Pflegegrad trotzdem nicht einverstanden sein, hast du das Recht, Widerspruch einzulegen. – In diesem Fall findet eine zweite Begutachtung statt. Wichtig ist, dass du Belege vorweist (z.B. Arztbriefe, etc.), die deinen Widerspruch unterstützen.

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