Ihre Pflege... und erste Informationen
Ihre Pflege... und erste Informationen
Der Pflegeantrag:
Eine Pflegebedürftigkeit entwickelt sich häufig schleichend. Sobald Sie den Eindruck haben, dass Sie oder einer Ihrer Liebsten Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigt, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.
Wir empfehlen den Antrag immer so früh wie möglich zu stellen. Ob jemand pflegebedürftig ist, hängt von den körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen ab, welche den Alltag erschweren. Oftmals stellen Angehörige und Pflegebedürftige daher einen Antrag auf Pflege zu spät! Die unterschiedlichen Pflegegrade gewährleisten, dass Leistungen bereits für erste, kleine Einschränkungen in Anspruch genommen werden können.
Der Pflegeantrag muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden, welche bei der jeweiligen Krankenkasse angehängt ist. Der erste Schritt ist in der Regel eine Beantragung des entsprechenden Formulars. Dies entfällt mit unserem Service! Sie können mit „DeinePflege“ direkt und unkompliziert einen Antrag stellen und sparen so wertvolle Zeit. Außerdem sorgen wir für den rechtsgültigen und pünktlichen Eingang bei der Pflegekasse.
Pflegegrade:
Wer einen Antrag auf Pflegeleistung stellt, erhält einen Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Dabei ermitteln Gutachter des MDK eine Pflegegrad auf Basis der noch vorhandenen Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person. Diese Einschätzung spricht der MDK in Form einer Empfehlung an die Pflegekasse aus. Die finale Entscheidung trifft jedoch die Pflegekasse selbst.
Wichtig ist, dass die Einschätzung aufgrund der Intensität und Häufigkeit der benötigten Unterstützung getroffen wird. Dazu werden Punkte vergeben und zusammengerechnet. Diese Punkte entscheiden, welche Empfehlung für einen Pflegegrad ausgesprochen wird.
Es gibt folgende Pflegegrade:
Grad der Selbständigkeit | Punktzahl | Pflegegrad |
---|---|---|
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis 27 | 1 |
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 bis unter 47,5 | 2 |
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 bis unter 70 | 3 |
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 bis unter 90 | 4 |
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 | 5 |
Der medizinische Dienst (MDK)
Wurde ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt, werden Gutachter eingesetzt um den Pflegegrad zu ermitteln. Bei gesetzlich Versicherten ist der MDK (Medizinscher Dienst der Krankenversicherung) für dieses Gutachten verantwortlich. Bei Privatversicherten übernimmt dies die MEDICPROOF GmbH.
In dem Gutachten werden verschiedene Aspekte berücksichtigt. Wichtig für die Gutachter sind insbesondere körperliche, psychische und auch kognitive Beeinträchtigungen.
Angehörige und Pflegebedürftige, welche das erste Mal in diese Situation kommen, haben meist sehr viel Respekt vor diesem Begutachtungstermin. Dies führt oft dazu, dass pflegebedürftige Personen einen guten Eindruck hinterlassen wollen und ihre Beschwerden verbergen oder beschönigen. Das sollte möglichst vermieden werden! Der MDK versucht auf Basis des medizinischen Zustands bei dieser Begutachtung eine Einschätzung zu treffen, welche so verfälscht werden könnte.