Pflegeantrag online stellen und Leistungen ab dem heutigen Tag sichern.
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DeinePflege hilft Angehörigen und Pflegebedürftigen einen Pflegeantrag zu stellen und begleiten sie durch den Prozess.

Ich brauch Pflege
Pflegebedürftig wird man nicht von heute auf morgen, das entwickelt sich häufig schleichend. Sobald du den Eindruck hast, dass du selbst oder einer deiner Liebsten Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigt, empfehlen wir dir, einen Pflegeantrag stellen. Und das am besten so früh wie möglich – also auch, wenn du dir unsicher bist, wie das Ergebnis ausfallen wird.
Ob jemand pflegebedürftig ist, bemisst sich an den körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen, die die Selbstständigkeit im Alltag erschweren. Je schwerer die Einschränkung, desto höher der Pflegegrad. Die verschiedenen Pflegegrade gewährleisten, dass bereits für erste kleine Einschränkungen Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad gibt an, wie selbstständig eine Person in ihrem Alltag ist und entscheidet darüber, welche Unterstützung in Form von Leistungen sie von ihrer Pflegekasse bekommt.
Je nach psychischem, geistigem und körperlichem Zustand wird dabei in Pflegegrad 1 bis 5 unterschieden. Pflegegrad 1 steht für geringe, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen. Bemessungsgrundlage sind die Fähigkeiten der Person und der Grad der Selbstständigkeit, mit der sie ihren Alltag bewältigen kann. Diese Selbstständigkeit wird bei einer Begutachtung durch einen Gutachter ermittelt.
Bevor die Begutachtung stattfindet, muss ein Erstantrag gestellt werden. Erst wenn dieser bei der Pflegekasse eingegangen ist, kommt ein unabhängiger Gutachter des Medizinischen Dienstes zu einem vereinbarten Termin vorbei, um die Begutachtung vorzunehmen. Keine Angst also vor einem unangekündigten Besuch!

Bewertung eines Pflegegrades
Für die Bewertung des Pflegegrades werden in einem standardisierten Fragenkatalog folgende sechs Lebensbereiche, sogenannte Module, betrachtet:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und Pflege sozialer Kontakte
In jedem dieser Lebensbereiche werden Punkte von null bis drei vergeben. Ihr Gesamtwert ergibt am Ende den Richtwert für einen Pflegegrad, über den im Anschluss die Pflegekasse entscheidet. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Geld- und Sachleistungen, die du von der Pflegekasse bekommst.
Pflegegrad 1
12,5 bis 27
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2
27 bis unter 47,5
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
47,5 bis unter 70
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
70 bis unter 90
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5
Punktzahl 90 bis 100
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Was passiert nach dem Erstantrag?
Als gesetzlich Versicherter kommst du spätestens ab Einreichen deines Erstantrags auf den Medizinischen Dienst – kurz MD. Doch welche Aufgaben übernimmt der MD für Pflegebedürftige? Und welche Rolle spielt er bei der Vergabe deines Pflegegrads?
Den Medizinischen Dienst kann man als Dienstleister innerhalb des Gesundheitswesens verstehen, der unabhängig von den Krankenversicherungen relativ selbstständig agiert. Es handelt sich dabei um Gutachter:innen, die vor allem für diese Bereichen verantwortlich sind:
- Beratung zur medizinischen Versorgung
- Begutachtung für die Krankenversicherung
- Begutachtung für die Pflegeversicherung
- Kontrolle der Pflegequalität
Einer dieser Gutachter übernimmt also auch die Beurteilung, die per Hausbesuch stattfindet und die Basis für deine Einstufung in einen Pflegegrad bildet. Übrigens: der Medizinische Dienst ist nur für gesetzlich Versicherte zuständig. Um Privatversicherte kümmert sich der MEDICPROOF.

Erstantrag
Wenn du das Gefühl hast, dass du selbst oder jemand in deinem Familien- oder Freundeskreis Hilfe benötigt, kannst du einen Pflegegrad beantragen. Sobald dieser bestätigt wurde, hast du (oder die pflegebedürftige Person) dann Anspruch auf viele verschiedene Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.Mit DeinePflege kannst du alles online innerhalb weniger Minuten erledigen!
Schritt für Schritt zu seinem Pflegegrad
Du weißt nicht wo du anfangen sollst? Es sind nur wenige Schritte - und wir begleiten dich!

Voraussetzungen
- Du oder ein:e Angehörige:r braucht Hilfe im Alltag – körperlich und/oder geistig
- Du hast in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt
- Du erhältst bis jetzt noch keine Pflegeleistungen
Schnell handeln
Bei einem Antrag auf Pflegeleistungen ist vor allem der Zeitpunkt entscheidend – denn man erhält nicht ab der Pflegebedürftigkeit seine Unterstützung, sondern erst ab der Erstellung seines Pflegeantrags. So wird der Beginn der Pflegeleistungen auf den Tag datiert, an dem der Antrag gestellt wurde. Aus diesem Grund ist es wichtig, für sich oder seine:n Angehörige:n zeitnah zu handeln.