Keine versteckten Kosten, versprochen!
Die Pflegekasse übernimmt für zu Hause gepflegte Pflegebedürftige die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat.
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Keine versteckten Kosten, versprochen!
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Verliere keine Zeit und sichere noch heute deine kostenfreien Pflegehilfsmittel.
Statt mit einem komplizierten Formular bestellst du deine Pflegehilfsmittel zentral und einfach online an einem Ort.
Du hast Fragen oder benötigst Hilfe? – Unsere Experten helfen dir telefonisch oder über Chat.
Den Anspruch zur Kostenübernahme haben Pflegebedürftige auch ohne Rezept.
Du kannst jederzeit im DeinePflege-Portal digital und unkompliziert kündigen.
Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Passe deine Pflegebox jederzeit im DeinePflege-Portal digital und ohne Bürokratie an.
Unsere Pflegeexperten helfen dir jederzeit. Außerdem unterstützen wir dich kostenlos zu allen weiteren Fragen zu deiner Pflegesituation. Wir beraten dich gerne!
Wir kontaktieren dich umgehend, sollten Informationen fehlen
Wir sorgen dafür, dass dein Antrag sicher ankommt
Wir sind dein Partner – und deshalb bei allen Fragen für dich da
Pflegehilfsmittel sind dazu gedacht, die von einem:r Angehörige:n und/oder einem ambulanten Pflegedienst geleistete häusliche Pflege zu erleichtern. Etwa, weil es in der Pflege besonderer Hygieneprodukte und einer Anpassung des Mobiliars bedarf. Bei einem anerkannten Pflegegrad werden die Pflegehilfsmittel natürlich von den Pflegekassen bezuschusst – mit einer Pauschale von 60 Euro im Monat.
Laut Sozialgesetzbuch sind die Pflegehilfsmittel zur Verbesserung der häuslichen Pflege gedacht. Darin wird der Anspruch wie folgt definiert:
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 60 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.
Für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist es lediglich notwendig, einen anerkannten Pflegegrad zu besitzen, zu Hause, in einer Wohngruppe oder einem betreuten Wohnen zu leben und von Angehörigen oder FreundInnen gepflegt zu werden. Während größere Pflegehilfsmittel – wie zum Beispiel ein Bett – leihweise von den Pflegekassen gestellt werden, bezuschussen sie Hygieneprodukte mit bis zu 40 Euro pro Monat. Allerdings müssen ab dem 18. Lebensjahr zehn Prozent der Kosten (aber maximal 25 Euro pro Pflegehilfsmittel) von dem:der Pflegebedürftigen selbst übernommen werden.
Wir unterstützen dich in der aktuellen Corona-Situation. Beantrage jetzt kostenlos deine Pflegehilfsmittel mit uns!