1. Unterschiede bei den Versicherungsbedingungen
1.1 Aufnahmebedingungen und Kündigungsmöglichkeiten
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben eine Versicherungspflicht, die für die Mehrheit der Bevölkerung gilt. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze sind automatisch in der GKV versichert. Es besteht eine Aufnahmepflicht, sodass niemand aufgrund von Vorerkrankungen oder Risikobewertungen abgelehnt werden kann. Die Kündigung einer gesetzlichen Krankenkasse ist in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen möglich, wie beispielsweise bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Überschreiten der Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht.
Die privaten Krankenversicherungen (PKV) setzen hingegen keine Einkommensgrenzen voraus und bieten mehr Flexibilität bei der Aufnahme. Die Versicherer können individuell über die Aufnahme entscheiden und eine Gesundheitsprüfung durchführen. Personen mit Vorerkrankungen oder höherem Risiko können daher von der PKV abgelehnt oder mit Risikozuschlägen belegt werden. Die Kündigungsmöglichkeiten in der PKV sind in der Regel flexibler, da Versicherte unabhängig von bestimmten Lebenssituationen oder Einkommensveränderungen ihre private Krankenversicherung wechseln können.
1.2 Beitragshöhe und -berechnung
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden einkommensabhängig berechnet. Arbeitnehmer teilen sich den Beitragssatz mit ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmeranteil berechnet sich als Prozentsatz des Bruttoeinkommens und kann je nach Einkommenshöhe variieren. Für Selbstständige und Freiberufler gibt es einen festen Beitragssatz, der auf Grundlage des Einkommens berechnet wird.
In der privaten Krankenversicherung hängt die Beitragshöhe von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Da die PKV nicht auf einem Solidarprinzip basiert, werden individuelle Risikofaktoren bei der Berechnung berücksichtigt. In jungen Jahren können die Beiträge niedriger sein, steigen jedoch im Laufe des Alters an. Zudem können die Beiträge je nach Versicherungsunternehmen variieren.
1.3 Leistungen und Zusatzversicherungen
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen definierten Leistungskatalog, der medizinisch notwendige Behandlungen, Arzneimittel und Vorsorgeuntersuchungen umfasst. Der Leistungsumfang ist gesetzlich festgelegt und kann von den Krankenkassen nicht individuell angepasst werden. Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen durch den Abschluss von Zusatzversicherungen zu erhalten. Diese Zusatzversicherungen ermöglichen beispielsweise die Inanspruchnahme von Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus, Zahnersatz oder alternative Heilmethoden.
In der privaten Krankenversicherung können die Leistungen individuell vereinbart werden, je nach gewähltem Tarif und Versicherungsunternehmen. Die PKV bietet oft einen umfangreicheren Versicherungsschutz im Vergleich zur GKV. Versicherte haben in der Regel Zugang zu höherwertigen medizinischen Leistungen und können Ärzte und Krankenhäuser frei wählen. Zusatzversicherungen in der PKV ermöglichen eine weitere Anpassung des Leistungsumfangs an die individuellen Bedürfnisse.