1. Die Module der Begutachtung
Die Begutachtung für einen Pflegegrad umfasst verschiedene Module, die dazu dienen, den Unterstützungsbedarf und den Pflegegrad des Pflegebedürftigen vollumfassend zu ermitteln.
Die Module sind:
- Modul 1: Mobilität
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4: Selbstversorgung
- Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Module sind standardisiert und dienen der einheitlichen Erfassung des Pflegebedarfs. Jedes Modul beinhaltet eine Reihe von Fragen und Kriterien, die bewertet werden müssen. Die Bewertung selbst erfolgt anhand eines Punktesystems, indem je nach Antwort auf die einzelnen Fragen Punkte vergeben werden. Die Module werden von einem Gutachter untersucht, der den Pflegebedürftigen befragt, beobachtet und gegebenenfalls Untersuchungen durchführt. Am Ende der Begutachtung führt dann die Summe der Punkte aus den einzelnen Modulen zur Einstufung in einen Pflegegrad.
Die einzelnen Module haben unterschiedliche Bedeutungen für die Einstufung in einen Pflegegrad. Modul 1, 4 und 6 haben eine höhere Gewichtung als die anderen Module und beeinflussen somit stärker die Beurteilung des Pflegegrades. Im Folgenden werden die einzelnen Module und ihre Bedeutung genauer erklärt.