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Module der Begutachtung

Nach diesen Kriterien erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad

Lesedauer: 10 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 30.4.2023

Die Pflegebegutachtung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Pflegesystems. Sie dient der Ermittlung des Pflegebedarfs und damit der Festlegung des Pflegegrades und der daran gekoppelten Höhe der finanziellen UnterstĂŒtzung durch die Pflegeversicherung. Die Begutachtung wird in der Regel von einem unabhĂ€ngigen Gutachter durchgefĂŒhrt und basiert auf standardisierten Modulen. In diesem Artikel erklĂ€ren wir die Module der Pflegebegutachtung, um PflegebedĂŒrftige und pflegende Angehörige auf die Begutachtung vorzubereiten. Dabei werden die einzelnen Module erklĂ€rt und ihre Bedeutung fĂŒr die Einstufung in einen Pflegegrad erlĂ€utert.

  1. Die Module der Begutachtung
  2. Das Modul „MobilitĂ€t”
    1. Definition des Moduls „MobilitĂ€t”
    2. Kriterien und MaßstĂ€be bei der Bewertung der MobilitĂ€t
  3. Das Modul „Kognitive und kommunikative FĂ€higkeiten”
    1. Definition des Moduls „Kognitive und kommunikative FĂ€higkeiten”
    2. Kriterien und MaßstĂ€be bei der Bewertung der kognitiven und kommunikativen FĂ€higkeiten
  4. Das Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen”
    1. Definition des Moduls „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen”
    2. Kriterien und MaßstĂ€be bei der Bewertung der Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
  5. Das Modul „Selbstversorgung”
    1. Definition des Moduls „Selbstversorgung”
    2. Kriterien und MaßstĂ€be bei der Bewertung der Selbstversorgung
  6. Das Modul „BewĂ€ltigung von und selbstĂ€ndiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen”
    1. Definition des Moduls „BewĂ€ltigung von und selbstĂ€ndiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen”
    2. Kriterien und MaßstĂ€be bei der Bewertung der BewĂ€ltigung von und des selbstĂ€ndigen Umgangs mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  7. Das Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte”
    1. Definition des Moduls „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte”
    2. Kriterien und MaßstĂ€be bei der Bewertung der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  8. Fazit

1. Die Module der Begutachtung

Die Begutachtung fĂŒr einen Pflegegrad umfasst verschiedene Module, die dazu dienen, den UnterstĂŒtzungsbedarf und den Pflegegrad des PflegebedĂŒrftigen vollumfassend zu ermitteln.

Die Module sind:

  • Modul 1: MobilitĂ€t
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative FĂ€higkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: BewĂ€ltigung von und selbststĂ€ndiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Module sind standardisiert und dienen der einheitlichen Erfassung des Pflegebedarfs. Jedes Modul beinhaltet eine Reihe von Fragen und Kriterien, die bewertet werden mĂŒssen. Die Bewertung selbst erfolgt anhand eines Punktesystems, indem je nach Antwort auf die einzelnen Fragen Punkte vergeben werden. Die Module werden von einem Gutachter untersucht, der den PflegebedĂŒrftigen befragt, beobachtet und gegebenenfalls Untersuchungen durchfĂŒhrt. Am Ende der Begutachtung fĂŒhrt dann die Summe der Punkte aus den einzelnen Modulen zur Einstufung in einen Pflegegrad.

Die einzelnen Module haben unterschiedliche Bedeutungen fĂŒr die Einstufung in einen Pflegegrad. Modul 1, 4 und 6 haben eine höhere Gewichtung als die anderen Module und beeinflussen somit stĂ€rker die Beurteilung des Pflegegrades. Im Folgenden werden die einzelnen Module und ihre Bedeutung genauer erklĂ€rt.

2. Das Modul „MobilitĂ€t”

2.1 Definition des Moduls „MobilitĂ€t”

Das Modul „MobilitĂ€t" bezieht sich auf die FĂ€higkeit des PflegebedĂŒrftigen, sich selbststĂ€ndig im Alltag fortzubewegen und am öffentlichen Leben teilzunehmen. Hierbei geht es um Faktoren wie GehfĂ€higkeit, Nutzung von Hilfsmitteln und MobilitĂ€t im Alltag.

2.2 Kriterien und MaßstĂ€be bei der Bewertung der MobilitĂ€t

Die Bewertung der MobilitĂ€t erfolgt anhand verschiedener Kriterien und MaßstĂ€be.

Dazu gehören:

  • GehfĂ€higkeit: Hierbei wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, selbststĂ€ndig zu gehen oder auf Gehhilfen angewiesen ist.
  • Sturzrisiko: Es wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige durch eine eingeschrĂ€nkte GehfĂ€higkeit einem erhöhten Sturzrisiko ausgesetzt ist.
  • Benutzung von Hilfsmitteln: Es wird beurteilt, ob und welche Hilfsmittel wie Gehstöcke, Rollatoren oder RollstĂŒhle der PflegebedĂŒrftige benötigt, um sich im Alltag fortzubewegen.
  • MobilitĂ€t im Alltag: Es wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, selbststĂ€ndig alltĂ€gliche AktivitĂ€ten wie Einkaufen, den Besuch von Ärzten oder die Teilnahme an sozialen AktivitĂ€ten zu bewĂ€ltigen.
  • Teilhabe am öffentlichen Leben: Es wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, am öffentlichen Leben teilzunehmen und seine Umgebung zu erkunden.

3. Das Modul „Kognitive und kommunikative FĂ€higkeiten”

3.1 Definition des Moduls „Kognitive und kommunikative FĂ€higkeiten”

Das Modul „Kognitive und kommunikative FĂ€higkeiten" bezieht sich auf die FĂ€higkeit des PflegebedĂŒrftigen, Informationen zu verstehen und zu verarbeiten, sowie auf die FĂ€higkeit, mit anderen Menschen zu kommunizieren. Hierbei geht es um Faktoren wie Orientierung, GedĂ€chtnis, Sprache und VerstĂ€ndnis.

3.2 Kriterien und MaßstĂ€be bei der Bewertung der kognitiven und kommunikativen FĂ€higkeiten

Die Bewertung der kognitiven und kommunikativen FĂ€higkeiten erfolgt anhand verschiedener Kriterien und MaßstĂ€be.

Dazu gehören:

  • Orientierung: Hierbei wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige orientiert ist, d.h. ob er sich in seiner Umgebung zurechtfindet und die aktuelle Zeit und Situation wahrnehmen kann.
  • GedĂ€chtnis: Es wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, sich an wichtige Ereignisse, Namen und Termine zu erinnern.
  • Sprache: Hierbei wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, Gesagtes zu verstehen und sich verstĂ€ndlich auszudrĂŒcken.
  • VerstĂ€ndnis: Es wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, Informationen zu verstehen und zu verarbeiten, sowie Anweisungen zu befolgen.
  • Aufmerksamkeit: Es wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, sich auf eine Sache zu konzentrieren und sich nicht ablenken zu lassen.

4. Das Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen”

4.1 Definition des Moduls „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen”

Das Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen" bezieht sich auf Verhaltensweisen und psychische Symptome, die die SelbststĂ€ndigkeit des PflegebedĂŒrftigen beeintrĂ€chtigen können. Hierbei geht es um Faktoren wie AggressivitĂ€t, Ängstlichkeit oder Depression.

4.2 Kriterien und MaßstĂ€be bei der Bewertung der Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen

Die Bewertung der Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen erfolgt anhand verschiedener Kriterien und MaßstĂ€be.

Dazu gehören:

  • Aggression: Hierbei wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige aggressives Verhalten zeigt und ob dieses Verhalten eine Gefahr fĂŒr sich selbst oder andere darstellt.
  • Ängstlichkeit: Es wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige unter Ängsten leidet und wie stark diese die SelbststĂ€ndigkeit des Antragstellers beeintrĂ€chtigen.
  • Depression: Hierbei wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige unter depressiven Verstimmungen leidet und wie stark diese die SelbststĂ€ndigkeit des Antragstellers beeintrĂ€chtigen.
  • Andere psychische Symptome: Es wird beurteilt, inwieweit andere psychische Symptome wie Halluzinationen oder Wahnvorstellungen die SelbststĂ€ndigkeit des PflegebedĂŒrftigen beeintrĂ€chtigen.

5. Das Modul „Selbstversorgung”

5.1 Definition des Moduls „Selbstversorgung”

Das Modul „Selbstversorgung" bezieht sich auf die FĂ€higkeit des PflegebedĂŒrftigen, sich selbststĂ€ndig im Alltag zu versorgen und fĂŒr seine GrundbedĂŒrfnisse zu sorgen. Hierbei geht es um Faktoren wie Körperpflege, ErnĂ€hrung und Ausscheidung.

5.2 Kriterien und MaßstĂ€be bei der Bewertung der Selbstversorgung

Die Bewertung der "Selbstversorgung" erfolgt anhand verschiedener Kriterien und MaßstĂ€be.

Dazu gehören:

  • Körperpflege: Hierbei wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, sich selbststĂ€ndig zu waschen, anzukleiden und zu frisieren.
  • ErnĂ€hrung: Es wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, sich selbststĂ€ndig zu ernĂ€hren und dabei auf eine ausgewogene ErnĂ€hrung zu achten.
  • Ausscheidung: Hierbei wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, seine Ausscheidungen selbststĂ€ndig zu kontrollieren und gegebenenfalls auf die Toilette zu gehen.

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6. Das Modul „BewĂ€ltigung von und selbstĂ€ndiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen”

6.1 Definition des Moduls „BewĂ€ltigung von und selbstĂ€ndiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen”

Das Modul „BewĂ€ltigung von und selbstĂ€ndiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen" bezieht sich auf die FĂ€higkeit des PflegebedĂŒrftigen, mit den Anforderungen und Belastungen, die durch seine Erkrankung oder Therapie entstehen, umzugehen und diese selbststĂ€ndig zu bewĂ€ltigen. Hierbei geht es um Faktoren wie die Einnahme von Medikamenten oder die DurchfĂŒhrung von Therapien.

6.2 Kriterien und MaßstĂ€be bei der Bewertung der BewĂ€ltigung von und des selbstĂ€ndigen Umgangs mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Die Bewertung der BewĂ€ltigung von und des selbstĂ€ndigen Umgangs mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen erfolgt anhand verschiedener Kriterien und MaßstĂ€be.

Dazu gehören:

  • Therapietreue: Hierbei wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige die empfohlenen Therapien und Medikamente einhĂ€lt.
  • Selbstmanagement: Es wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, seinen Tagesablauf so zu gestalten, dass er seine Anforderungen und Belastungen selbststĂ€ndig bewĂ€ltigen kann.
  • Informationsbeschaffung: Hierbei wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, sich ĂŒber seine Erkrankung und Therapien zu informieren und diese Informationen richtig zu interpretieren.
  • SelbstĂ€ndigkeit: Es wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, seine Anforderungen und Belastungen selbststĂ€ndig zu bewĂ€ltigen, ohne dabei auf die Hilfe von anderen angewiesen zu sein.

7. Das Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte”

7.1 Definition des Moduls „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte”

Das Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte" bezieht sich auf die FĂ€higkeit des PflegebedĂŒrftigen, seinen Alltag eigenstĂ€ndig zu gestalten und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Hierbei geht es um Faktoren wie die Planung des Tagesablaufs, die Teilnahme an sozialen AktivitĂ€ten und die Kontaktpflege zu Familie und Freunden.

7.2 Kriterien und MaßstĂ€be bei der Bewertung der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Bewertung der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte erfolgt anhand verschiedener Kriterien und MaßstĂ€be.

Dazu gehören:

  • Tagesstruktur: Hierbei wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige seinen Tagesablauf selbststĂ€ndig planen und strukturieren kann.
  • Soziale AktivitĂ€ten: Es wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, an sozialen AktivitĂ€ten teilzunehmen und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.
  • Kontaktpflege: Hierbei wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, Kontakte zu Familie und Freunden aufrechtzuerhalten und sich in sozialen Netzwerken zu engagieren.
  • Interessen und Hobbies: Es wird beurteilt, inwieweit der PflegebedĂŒrftige in der Lage ist, seine Interessen und Hobbies eigenstĂ€ndig zu verfolgen und auszuĂŒben.

8. Fazit

Die Pflegebegutachtung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Pflegesystems. Sie dient der Ermittlung des Pflegebedarfs und der Festlegung des Pflegegrades. Die Begutachtung gliedert sich in verschiedene Module, die unterschiedliche Aspekte der PflegebedĂŒrftigkeit berĂŒcksichtigen. Diese Module sind standardisiert und dienen der einheitlichen Erfassung des Pflegebedarfs. Die Höhe des Pflegegrades bestimmt die finanzielle UnterstĂŒtzung durch die Pflegeversicherung.

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