deinePflege Ratgeberzurück zum Ratgeber

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Mögliche Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige

Lesedauer: 18 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 25.4.2023

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine der größten Herausforderungen für pflegende Angehörige. Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, stehen viele Menschen vor der schwierigen Aufgabe, sowohl die Pflege des Angehörigen, als auch den eigenen Beruf unter einen Hut zu bekommen. In diesem Artikel werden wir uns mit der Situation von pflegenden Angehörigen befassen und Fakten und Zahlen zur Erwerbstätigkeit von Pflegenden erläutern. Die Herausforderungen und Belastungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie die Bedeutung von Unterstützung und Entlastung werden ebenfalls behandelt. Wir werfen auch einen Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für pflegende Angehörige.

1. Die Situation von pflegenden Angehörigen

1.1 Fakten und Zahlen zur Erwerbstätigkeit von pflegenden Angehörigen

Die Erwerbstätigkeit von pflegenden Angehörigen ist in Deutschland ein zunehmend relevantes Thema. Laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren im Jahr 2017 rund 4,9 Millionen Menschen in Deutschland als pflegende Angehörige tätig. Davon waren etwa 2,5 Millionen zusätzlich erwerbstätig. Von den erwerbstätigen pflegenden Angehörigen waren rund 1,5 Millionen Frauen und rund eine Million Männer.

Die Erwerbstätigkeit von pflegenden Angehörigen ist oft mit Einschränkungen verbunden. Laut der Studie gaben rund 43 Prozent der erwerbstätigen pflegenden Angehörigen an, dass sie aufgrund der Pflegeaufgaben Schwierigkeiten mit der Organisation ihrer Arbeit hatten. Etwa 33 Prozent gaben an, dass sie aufgrund der Pflegeaufgaben weniger arbeiten konnten.

Die Pflege von Angehörigen kann auch finanzielle Einbußen bedeuten. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) aus dem Jahr 2019 haben pflegende Angehörige im Schnitt ein um 17 Prozent niedrigeres Einkommen als vergleichbare Erwerbstätige, die sich nicht privat um pflegebedürftige Angehörige kümmern.

Insgesamt zeigen die Fakten und Zahlen, dass die Erwerbstätigkeit von pflegenden Angehörigen oft mit Herausforderungen und Einschränkungen verbunden ist. Eine bessere Unterstützung und Entlastung kann dem entgegenwirken.

Alternativ-Text

Kostenfreier Antrag auf Pflegegrad!

Unabhängig und einfach
In 15 Minuten versendet
Sichere Daten-übermittlung
Pflegeantrag kostenfrei stellen

1.2 Herausforderungen und Belastungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf kann für pflegende Angehörige sehr belastend sein, da sie sich häufig zwischen der Pflege ihres Angehörigen und ihrem Job entscheiden müssen. Beides lässt sich nur schwer miteinander vereinbaren, da die Pflege eines Angehörigen Zeit, Aufmerksamkeit und Energie erfordert.

Die häufigsten Herausforderungen und Belastungen dabei sind:

  • Zeitmanagement: Pflegende Angehörige müssen oft einen Spagat zwischen Beruf und Pflegeaufgaben bewältigen, was eine enorme zeitliche Flexibilität erfordert. Außerdem sind sie gezwungen, ihre Zeit effektiv zu nutzen, um alle anfallenden Aufgaben zu erledigen. Dies kann dazu führen, dass sie ihre Arbeitszeiten reduzieren oder ihre Arbeitsstunden auf Abende oder Wochenenden verlegen müssen. Auch spontane Pflegebedürfnisse können den Tagesablauf durcheinander bringen und das Zeitmanagement zusätzlich erschweren.
  • Physische Belastung: Pflegebedürftige Menschen benötigen oft umfangreiche körperliche Unterstützung, wie zum Beispiel Hilfe beim Waschen, Ankleiden oder bei der Nahrungsaufnahme. Diese Aufgaben können zu einer erheblichen körperlichen Belastung für pflegende Angehörige führen, insbesondere wenn der Pflegebedarf hoch ist oder der Pflegende selbst bereits körperliche Einschränkungen hat. Auch das Heben und Tragen von schweren Gegenständen wie Rollstühlen oder Pflegebetten kann zu Verletzungen oder Verspannungen führen.
  • Psychische Belastung: Das Pflegen von Angehörigen kann eine erhebliche psychische Belastung sein. Pflegende können sich überfordert fühlen und unter Schlafmangel, Erschöpfung und Stress leiden. Auch Schuldgefühle oder Gefühle der Isolation und Überforderung können aufkommen. In einigen Fällen können pflegende Angehörige auch Depressionen oder Angstzustände entwickeln.
  • Finanzielle Belastung: Pflegebedürftigkeit bedeutet oft eine erhebliche finanzielle Belastung für pflegende Angehörige. Viele Pflegebedürftige benötigen medizinische Hilfsmittel und Unterstützung, die zusätzliche Kosten verursachen. Auch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder sogar die Aufgabe des Berufs führt zu Einkommenseinbußen. In einigen Fällen müssen pflegende Angehörige sogar ihren eigenen Ruhestand verschieben, um die Pflegebedürfnisse ihres pflegebedürftigen Angehörigen zu erfüllen.

1.3 Die Wichtigkeit von Unterstützung und Entlastung

Ohne ausreichende Unterstützung und Entlastung fühlen sich viele berufstätige pflegende Angehörige früher oder später überlastet und erschöpft. Darunter leidet nicht nur die Qualität der Pflege. Auch die Gesundheit der Pflegenden wird dadurch massiv beeinträchtigt.

Die Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen ist aber nicht nur im Interesse der Angehörigen selbst, sondern auch im Interesse der Gesellschaft: Eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf kann dazu beitragen, dass pflegende Angehörige länger aktiv ihren Beruf ausüben können und somit weniger auf Sozialleistungen angewiesen sind. Zudem kann die verbesserte Pflegequalität dazu beitragen, dass Pflegebedürftige länger in ihrer eigenen häuslichen Umgebung versorgt werden können und somit weniger in stationären Einrichtungen untergebracht werden müssen.

2. Gesetzliche Rahmenbedingungen

2.1 Rechtsgrundlagen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für pflegende Angehörige

Was viele nicht wissen: Das Recht auf Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz verankert.

  1. Familienpflegezeitgesetz (FPfZG): Das Familienpflegezeitgesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen. Dabei können sie ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren und dafür einen zinslosen Kredit aufnehmen, der später durch eine Erhöhung der Arbeitszeit zurückgezahlt wird. Das FPfZG gilt für Arbeitnehmer in allen Branchen und Unternehmen, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen.
  2. Pflegezeitgesetz (PflegeZG): Das Pflegezeitgesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, bis zu zehn Tage pro Jahr freizunehmen, um sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Diese Freistellung kann auf bis zu sechs Monate verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Während der Pflegezeit besteht ein Kündigungsschutz. Das PflegeZG gilt für Arbeitnehmer in allen Branchen und Unternehmen, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen.
  3. Betreuungszeitgesetz (BetrZG): Das Betreuungszeitgesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, bis zu zwei Jahre freizunehmen, um sich um ihre minderjährigen Kinder oder um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Während der Betreuungszeit besteht ein Kündigungsschutz. Das BetrZG gilt für Arbeitnehmer in allen Branchen und Unternehmen, die mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigen.
  4. Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Das Arbeitszeitgesetz regelt die maximale Arbeitszeit und die Mindestruhezeiten für Arbeitnehmer. Dabei sollen auch die Belastungen durch die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege berücksichtigt werden. Arbeitnehmer haben das Recht auf eine angemessene Erholungszeit, um ihre Pflegeaufgaben erfüllen zu können.
  5. Sozialgesetzbuch XI (SGB XI): Das Sozialgesetzbuch XI regelt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dazu gehören auch Leistungen für pflegende Angehörige, wie zum Beispiel Pflegekurse, Pflegegeld oder eine Pflegeberatung.

2.2 Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für pflegende Angehörige

Folgende Leistungen bieten gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen pflegenden Angehörigen zur Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an:

  • Pflegekurse: Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegekurse, in denen pflegende Angehörige lernen, wie sie ihre pflegebedürftigen Angehörigen richtig versorgen und betreuen können. Diese Kurse vermitteln praktische Fähigkeiten und geben auch Tipps für die Organisation der Pflege.
  • Pflegegeld: Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie von pflegenden Angehörigen betreut werden. Das Pflegegeld soll die zusätzlichen Kosten für die Pflege abdecken und kann je nach Pflegegrad und Umfang der Pflegebedürftigkeit variieren.
  • Verhinderungspflege: Fallen pflegende Angehörige wegen Urlaub oder Krankheit aus, können sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt dann die nachweisbaren Kosten, die bei einer Ersatzpflege zusätzlich anfallen – zum Beispiel die Fahrtkosten der stellvertretenden Pflegeperson oder die Kosten eines Pflegedienstes.

3. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

3.1 Flexible Arbeitszeitmodelle

Flexible Arbeitszeitmodelle können für pflegende Angehörige eine große Hilfe bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf darstellen. Durch eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeiten können pflegende Angehörige die in der Pflege anfallenden Aufgaben besser organisieren und ihre Arbeitszeit auf die Bedürfnisse der zu pflegenden Person abstimmen. Hierdurch können sie einerseits ihrer Pflegeverantwortung besser gerecht werden, andererseits aber auch berufliche Anforderungen erfüllen.

Es gibt verschiedene Arten von flexiblen Arbeitszeitmodellen, die für pflegende Angehörige in Frage kommen. Hierzu gehören beispielsweise Gleitzeitmodelle, die es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens selbst zu bestimmen. Auch Teilzeit- oder Jobsharing-Modelle, bei denen sich mehrere Mitarbeiter eine Vollzeitstelle teilen, können für pflegende Angehörige eine Option darstellen. Weitere Möglichkeiten sind die Arbeit von zu Hause (Home Office) oder das Mobile Arbeiten, um den Stresslevel der pflegenden Angehörigen zu reduzieren, da diese nicht ständig zwischen Arbeitsplatz und Pflegeort hin- und herpendeln müssen und so auch vor Ort beim Pflegebedürftigen arbeiten können.

Wichtig ist hierbei, dass die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht nur eine Angelegenheit des Arbeitnehmers sein sollte, sondern dass der Arbeitgeber ebenfalls Verantwortung übernimmt. Durch flexible Arbeitszeitmodelle können Arbeitgeber ein attraktives Arbeitsumfeld schaffen, was wiederum die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöht und somit die Mitarbeiterbindung stärkt. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist eine Verbesserung des Betriebsklimas und eine Steigerung der Motivation der Mitarbeiter.

Allerdings müssen flexible Arbeitszeitmodelle sorgfältig geplant und umgesetzt werden. Klare Absprachen sowie eine reibungslose und transparente Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind hier besonders wichtig.

3.2 Möglichkeiten der Freistellung und Auszeit

Möglichkeiten der Freistellung und Auszeit können pflegende Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bedeutend unterstützen. Dadurch können sie sich intensiv um die Pflegebedürftigen kümmern, ohne dass ihre berufliche Karriere beeinträchtigt wird.

Im Folgenden stellen wir drei verschiedene Arten der Freistellung vor:

  • die Pflegezeit,
  • die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz
  • und die Familienpflegezeit.

Eine Möglichkeit der Freistellung ist die sogenannte Pflegezeit, die im deutschen Gesetz verankert ist. Demnach haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf bis zu zehn Tage Pflegezeit pro Jahr, in denen sie ihre Arbeit vollständig oder teilweise unterbrechen können, um sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Diese Pflegezeit kann auch in Anspruch genommen werden, wenn ein akuter Pflegefall eintritt.

Darüber hinaus gibt es die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz. Hierbei können sich pflegende Angehörige bis zu sechs Monate von ihrer Arbeit freistellen lassen, um sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Diese Freistellung ist allerdings unbezahlt.

Eine weitere Möglichkeit der Freistellung ist die sogenannte Familienpflegezeit, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und dadurch mehr Zeit für die Pflege ihrer Angehörigen zu haben. Hierbei kann die Arbeitszeit auf bis zu 50 Prozent reduziert werden. Die Differenz zum Gehalt in Vollzeitbeschäftigung wird durch ein zinsloses Darlehen finanziert. Nach Ablauf der Familienpflegezeit kann die Arbeitszeit wieder auf die ursprüngliche Vollzeitbeschäftigung erhöht werden.

Neben den genannten Möglichkeiten der Freistellung gibt es auch die Möglichkeit der sogenannten Auszeit. Hierbei können pflegende Angehörige eine berufliche Pause einlegen und sich vollständig auf die Pflege ihrer Angehörigen konzentrieren. Diese Auszeit kann in der Regel bis zu zwei Jahren betragen und vom Arbeitgeber unterstützt werden.

3.3 Unterstützung durch Arbeitgeber und Betriebsräte

Eine große Herausforderung besteht in der gesellschaftlichen Tabuisierung von Pflege. So scheuen sich viele pflegende Angehörige, ihre Arbeitgeber darüber zu informieren, dass sie einen Pflegefall in der Familie haben, um den sie sich kümmern. Auch um Unterstützung zu bitte, fällt vielen nicht leicht.

Oft herrscht die Sorge vor, dass Arbeitgeber die Pflegeaufgabe als Belastung betrachten, die ihre Arbeitsfähigkeit mindert und sie fürchten, ihre Karrierechancen zu schmälern, wenn sie mit offenen Karten spielen. Hier ist es daher enorm wichtig, dass Arbeitgeber von sich aus proaktiv signalisieren, dass sie ein offenes Ohr für die Belange ihrer Mitarbeiter haben und gezielt Maßnahmen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen anbieten. Der Betriebsrat kann sich beispielsweise für die Gewährung von Sonderurlaub oder für die Einrichtung eines Betriebskindergartens oder einer Betreuungseinrichtung für pflegebedürftige Angehörige einsetzen.

3.4 Entlastung durch ambulante Pflegedienste, Tagespflege und Kurzzeitpflege

Ambulante Pflegedienste bieten eine umfassende Versorgung und Unterstützung in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen. Sie unterstützen beispielsweise bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes können individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, aber auch an die des pflegenden Angehörigen angepasst werden, damit sich dieser wieder mehr auf seine berufliche Tätigkeit konzentrieren kann.

Eine weitere Möglichkeit der Entlastung ist die Tagespflege. Hierbei werden pflegebedürftige Menschen tagsüber in speziellen Einrichtungen betreut und versorgt. Dies kann sinnvoll sein, wenn Pflegebedürftige kaum oder gar nicht mehr selbstständig ihren Alltag bewältigen können, weil sie zum Beispiel Hilfe beim Essen oder bei Toilettengängen brauchen. Durch die Tagespflege können pflegende Angehörige beruhigt ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, während die Pflegebedürftigen in der Tagespflege betreut werden.

Auch die Kurzzeitpflege kann pflegende Angehörige entlasten. Hierbei werden pflegebedürftige Menschen vorübergehend in stationären Pflegeeinrichtungen betreut und versorgt. Die Kurzzeitpflege kann beispielsweise bei Krankheit, Urlaub oder eben zur kurzzeitigen Entlastung pflegender Angehöriger genutzt werden.

Kostenfreier Antrag auf Pflegegrad!

Unabhängig und einfach
In 15 Minuten versendet
Sichere Daten-übermittlung
Pflegeantrag kostenfrei stellen
Alternativ-Text

3.5 Beratung und Schulung für pflegende Angehörige

Durch gezielte Beratung und Schulung können pflegende Angehörige ihre Fähigkeiten und Kompetenzen in der Pflege verbessern, was ihnen gleichzeitig helfen kann, ihre berufliche Tätigkeit besser mit der Pflege zu vereinbaren.

So gibt es spezielle Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige, bei denen Themen wie beispielsweise Pflegetechniken, Umgang mit Demenz oder Stressbewältigung behandelt werden. Diese Schulungen und Kurse werden in der Regel von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen finanziert.

Darüber hinaus bieten auch einige ambulante Pflegedienste oder Pflegeberatungsstellen spezielle Beratungen und Schulungen für pflegende Angehörige an, bei denen individuelle Themen und Fragen rund um die Pflege besprochen und Lösungen erarbeitet werden. Auch eine Beratung zu finanziellen Aspekten, wie beispielsweise Pflegeleistungen oder Pflegehilfsmitteln, kann erfolgen.

Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung von pflegenden Angehörigen ist die Vermittlung von Kontakten zu anderen pflegenden Angehörigen oder Selbsthilfegruppen. Hier können Erfahrungen und wertvolle Tipps für den Umgang mit der Pflegebedürftigkeit ausgetauscht werden.

4. Beratungs- und Anlaufstellen für pflegende Angehörige

Es gibt zahlreiche weitere Beratungs- und Anlaufstellen für pflegende Angehörige, die je nach Region und Bedarf variieren können.

5. Fazit

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stellt für pflegende Angehörige eine große Herausforderung dar. Die physische und psychische Belastung kann sehr hoch sein, und auch finanzielle Einbußen sind oft unvermeidbar. Eine sinnvolle und effektive Unterstützung und Entlastung sind daher unverzichtbar, um die Pflegeaufgaben und den Beruf besser vereinbaren zu können.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist für pflegende Angehörige von großer Bedeutung, einerseits um den Pflegebedarf der Pflegebedürftigen bestmöglich zu bewältigen, aber andererseits auch, um für sich selbst eine gute Lebensqualität zu erhalten. Unterstützung und Entlastung ermöglicht es den pflegenden Angehörigen, dass neben der Erwerbstätigkeit und Pflege noch Zeit bleibt, sich um die eigenen Bedürfnisse zu kümmern.

Anmelden

Passwort vergessen?

Du hast noch kein Konto bei uns?
Registriere dich jetzt. Einfach, schnell, kostenlos

Konto erstellen

Bereits Kunde? Kein Problem. Hier kannst du dich anmelden.

Sag Hallo!

Melde dich bei uns – gern erzählen wir dir mehr über unsere Arbeit, unsere Vision und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Wir freuen uns, von dir zu hören!

Hausnotruf beantragen

Beratung buchen