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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Was steckt hinter den Pflegehilfsmitteln und wann hast Du Anspruch darauf?

Lesedauer: 3 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 8.1.2023

Pflegehilfsmittel werden zur Erleichterung der häuslichen Pflege eingesetzt (nicht zu verwechseln mit Hilfsmitteln!). Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Pflegekassen unterstützen Pflegebedürftige im Hinblick auf die Pflegehilfsmittel sowohl finanziell als auch mit Leihgaben.

1. Was versteht man unter Pflegehilfsmitteln?

Pflegehilfsmittel sind dazu gedacht, die von einem Angehörigen und/oder einem ambulanten Pflegedienst geleistete häusliche Pflege zu erleichtern. Etwa, weil es in der Pflege besonderer Hygieneprodukte und einer Anpassung des Mobiliars bedarf. Bei einem anerkannten Pflegegrad werden die Pflegehilfsmittel von den Pflegekassen mit 40 Euro im Monat bezuschusst.

Übrigens: Die Pflegehilfsmittel werden gerne mit den sogenannten Hilfsmitteln verwechselt. Hier also ein Überblick: Mit Hilfsmitteln sind Produkte gemeint, die eine körperliche Einschränkung ausgleichen sollen – zum Beispiel eine Brille oder ein Hörgerät. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse übernommen. Pflegehilfsmittel sind hingegen für die häusliche Pflege gedacht und umfassen sowohl Möbel wie ein Pflegebett, als auch Hygieneprodukte wie Einlagen. Hier kommt die finanzielle Unterstützung nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse.

2. Wann haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

(§ 40 SGB XI)

„Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden."

Für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln musst Du einen anerkannten Pflegegrad besitzen und zu Hause, in einer Wohngruppe oder einem betreuten Wohnen von Angehörigen, Freunden oder Mitarbeitern gepflegt werden.

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3. Welche Pflegehilfsmittel kann man bei einem anerkannten Pflegegrad beantragen?

Es gibt verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln, die für die häusliche Pflege in Frage kommen. Während die Pauschale von monatlichen 40 Euro zum Beispiel für Hygieneprodukte gedacht ist, ist es ebenso möglich, technische Pflegehilfsmittel wie Betten für den Zeitraum der Pflege auszuleihen. Allerdings müssen ab dem 18. Lebensjahr zehn Prozent der Kosten (aber maximal 25 Euro pro Pflegehilfsmittel) von den Pflegebedürftigen selbst übernommen werden. Mehr über Zuzahlungen liest du hier.

3.1 Technische Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Bei den technischen Pflegehilfsmitteln handelt es sich um das Mobiliar, das die häusliche Pflege vereinfachen soll. Sie müssen allerdings nicht gekauft werden, sondern können von der Pflegekasse geliehen werden.

Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen:

  • Pflegebetten
  • Tische für das Pflegebett
  • Zubehör für das Pflegebett
  • Pflegeliegestühle
  • Pflegebettzurichtungen

Hier erfährst du, wie du das richtige technische Pflegehilfsmittel für deine Pflegesituation auswählst und einsetzt.

3.2 Pflegehilfsmittel für die Selbstständigkeit

Für die Unterstützung eines selbstständigen Lebens kannst Du dir ein Hausnotrufsystem für dein Zuhause anschaffen. So hast Du im Notfall die Möglichkeit, dir auf Knopfdruck selbst Hilfe zu holen, und pflegende Angehörige werden entlastet. Starte jetzt direkt mit deinePflege die digitale Beantragung deines kostenfreien Hausnotrufsystems, in dem du hier klickst.

3.3 Pflegehilfsmittel zum Komfort

Lagerungsrollen können Schmerzen oder Beschwerden lindern, indem sie deine Liegeposition im Bett verbessern oder bestimmte Körperpartien entlasten.

3.4 Pflegehilfsmittel für die Hygiene

In Hinblick auf die Körperpflege und Hygiene können entsprechende Pflegehilfsmittel sowohl geliehen, als auch über die Pauschale abgerechnet werden. Sie sollen dazu beitragen, den Hygienestandard eines Pflegebedürftigen aufrechtzuerhalten.

Zu den Pflegehilfsmitteln für die Hygiene zählen:

  • Duschwagen
  • Waschsysteme
  • Waschbare Bettschutzeinlagen
  • Urinflaschen
  • Bettpfannen

3.5 Pflegehilfsmittel für den Verbrauch

Neben den bereits genannten Pflegehilfsmitteln gibt es außerdem die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Um eine optimale Pflege zu gewährleisten, sollen diese Pflegehilfsmittel nur einmal verwendet werden, weshalb die Pflegekassen Dich oder deinen Angehörigen bei der regelmäßigen Anschaffung entsprechend finanziell unterstützt.

Zu den Pflegehilfsmitteln für den Verbrauch zählen:

  • Schutzbekleidung
  • Einweghandschuhe
  • Mundschutz
  • Handdesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Bettschutzeinlagen

Übrigens: Nach dem Erstantrag auf Pflegegrad kommt ein Gutachter zur Einschätzung des Pflegegrades vorbei und kann auch schon eine Empfehlung geben, welche Pflegehilfsmittel beantragt werden können.

4. Wie beantragt man die Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege?

Auch wenn mit einer Pflegebedürftigkeit ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, müssen diese zuerst bei der Pflegekasse beantragt werden.

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