deinePflege Ratgeberzurück zum Ratgeber

Checkliste für die Begutachtung

Mit diesen Tipps bist du optimal vorbereitet

Lesedauer: 19 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 8.6.2023

Die Pflegebegutachtung ist ein wichtiger Schritt im deutschen Pflegesystem, um den individuellen Pflegebedarf einer Person zu ermitteln und die entsprechenden Leistungen zu gewährleisten. In diesem Artikel werden wir uns mit dem Prozess der Pflegebegutachtung genauer befassen. Zunächst klären wir, was genau eine Pflegebegutachtung ist und wer sie durchführt. Anschließend gehen wir auf die Terminvereinbarung und die Vorbereitung auf die Begutachtung ein. Wir geben hilfreiche Tipps und besprechen die benötigten Unterlagen. Im weiteren Verlauf betrachten wir den Begutachtungstermin selbst, den Ablauf und mögliche Fragen, die der Gutachter stellen könnte. Danach widmen wir uns der Nachbereitung der Pflegebegutachtung und der Überprüfung der Begutachtungsergebnisse. Zudem beleuchten wir die Möglichkeiten, die sich bei einer negativen Pflegebegutachtung bieten.

1. Was ist eine Pflegebegutachtung?

1.1 Definition der Pflegebegutachtung

Die Pflegebegutachtung ist ein Verfahren, das im Gesundheitswesen eingesetzt wird, um den individuellen Pflegebedarf einer Person zu ermitteln und ihre angemessene Versorgung sicherzustellen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Pflegesystems und dient der Feststellung, ob eine pflegebedürftige Person die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegeversicherung erfüllt. Pflegende Angehörige spielen eine entscheidende Rolle bei der Organisation und Durchführung der Pflege, und daher ist es wichtig, dass sie über die Definition und den Ablauf der Pflegebegutachtung Bescheid wissen.

Der Termin findet beim Pflegebedürftigen zu Hause statt und dauert normalerweise zwischen 30 und 90 Minuten. Während der Pflegebegutachtung erfolgt eine umfassende Einschätzung der körperlichen, geistigen und psychosozialen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Person. Dabei werden Aspekte wie die Mobilität, die kognitive Leistungsfähigkeit und die Selbstständigkeit bei alltäglichen Aktivitäten wie der Körperpflege, Ernährung oder der Nutzung von Toilette berücksichtigt. Auch die soziale Integration spielt eine Rolle. Es werden auch vorhandene medizinische Unterlagen und Berichte geprüft, um sich über den Gesundheitszustand zu informieren. Anhand der gesammelten Informationen erstellen die Gutachter dann einen Begutachtungsbericht, der die Pflegebedürftigkeit und den Grad der Beeinträchtigung festhält.

Die Pflegebegutachtung basiert auf dem Pflegebedürftigkeitsbegriff des Pflegeversicherungsgesetzes und den dazugehörigen Begutachtungsrichtlinien. Die ermittelten Informationen werden nach festgelegten Kriterien bewertet und in Pflegegrade eingestuft. Diese Pflegegrade dienen als Maßstab für die Festlegung des individuellen Pflegebedarfs und bestimmen die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Das Ziel der Pflegebegutachtung besteht darin, eine objektive und gerechte Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs zu gewährleisten und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Sie soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen die notwendige Unterstützung und Pflege erhalten, um ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen.

1.2 Wer führt die Pflegebegutachtung durch?

Die Pflegebegutachtung wird in der Regel von speziell geschulten Gutachtern durchgeführt. Diese Gutachter arbeiten im Auftrag der Pflegekassen und sind in der Regel Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherung (MDK) oder des Medicproofs der privaten Krankenversicherung.

Die Gutachter verfügen über medizinisches und pflegerisches Fachwissen, um den individuellen Pflegebedarf einer Person einschätzen zu können. Sie kommen in der Regel direkt zu der pflegebedürftigen Person nach Hause, um sich ein Bild von deren Lebenssituation zu machen. Dabei nehmen sie verschiedene Aspekte in Augenschein, wie beispielsweise den Gesundheitszustand, die Mobilität, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie den Unterstützungsbedarf im Alltag.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gutachter neutral und unabhängig sind. Sie haben keine persönlichen Interessen in Bezug auf das Ergebnis der Begutachtung.

2. Terminvereinbarung für eine Begutachtung

Die Terminvereinbarung für die Pflegebegutachtung sollte frühzeitig erfolgen, um genügend Zeit für die Vorbereitung zu haben. Wenn du Pflegeleistungen bei deiner Pflegekasse beantragt hast, beauftragt diese den Medizinischen Dienst, ein Gutachten zu erstellen. Der Medizinische Dienst setzt sich daraufhin mit dir schriftlich oder telefonisch in Verbindung, um einen Termin für einen Hausbesuch zur Pflegebegutachtung zu vereinbaren. Es ist wichtig, diesen Termin möglichst zeitnah wahrzunehmen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags zu vermeiden.

Wenn der vorgeschlagene Termin nicht passt oder es Schwierigkeiten gibt, den Termin wahrzunehmen, ist es wichtig, rechtzeitig mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen. In der Regel lassen sich alternative Termine finden, die besser zu Ihren Bedürfnissen passen.

3. Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung

Die Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass der individuelle Pflegebedarf angemessen erfasst wird. Eine sorgfältige Vorbereitung ermöglicht es, alle relevanten Informationen bereitzustellen und die Pflegesituation vollständig darzulegen.

3.1 Tipps für die Vorbereitung

  • Dokumentiert den Pflegebedarf: Führt ein Pflegetagebuch, in dem ihr den Pflegebedarf und die benötigte Unterstützung im Alltag dokumentiert. Notiert genau, welche Bereiche des täglichen Lebens aufgrund der Einschränkungen nicht mehr selbstständig bewältigt werden können, wie zum Beispiel Körperpflege, Mobilität oder Nahrungsaufnahme. Haltet auch fest, wie viel Zeit und Unterstützung für jede Aktivität erforderlich ist. Beschreibt die Einschränkungen und Bedürfnisse so detailliert wie möglich.
  • Macht euch Gedanken über den Unterstützungsbedarf: Überlegt vorab, welche Art von Unterstützung benötigt wird und wie oft. Überlegt auch, ob die Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Medikamenteneinnahme oder anderen Aktivitäten des täglichen Lebens benötigt wird. Macht euch außerdem Gedanken über eventuelle psychische oder soziale Unterstützungsbedarfe, die im Zusammenhang mit der Pflegesituation auftreten.
  • Bittet um ärztliche Unterstützung: Konsultiert den behandelnden Arzt und bittet um eine ärztliche Stellungnahme zum Pflegebedarf. Der Arzt kann medizinischen Befunde und Diagnosen bestätigen und gegebenenfalls weitere Informationen zur Verfügung stellen, die für die Begutachtung relevant sind. Bittet ihn auch um eine Auflistung der verordneten Medikamente und möglicherweise notwendiger Hilfsmittel.
  • Holt Hilfe von Pflegeberatern: Pflegeberater in Pflegestützpunkten oder unabhängigen Beratungsstellen können eine wertvolle Unterstützung bieten. Sie können dabei helfen, den Pflegebedarf zu ermitteln, Informationen zur Vorbereitung der Begutachtung geben und bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen behilflich sein. Nutzt dieses Angebot, um sicherzustellen, optimal auf die Begutachtung vorbereitet zu sein.
  • Erstellt eine Liste mit Fragen: Führt eine Liste mit Fragen, die ihr während der Begutachtung stellen möchtet. Überlegt im Vorfeld, welche Aspekte euch wichtig sind und welche Fragen ihr zum Ablauf der Begutachtung oder zu den Leistungen der Pflegeversicherung habt. Das hilft, nichts Wichtiges zu vergessen und sich gut vorbereitet zu fühlen.
  • Organisiert die Unterlagen: Erstellt eine Übersicht über alle relevanten Unterlagen, die für die Begutachtung benötigt werden. Das können ärztliche Berichte, Krankenhausentlassungsbriefe, Medikamentenpläne, Verordnungen von Hilfsmitteln, Rechnungen für Pflege- und Betreuungsleistungen oder andere Dokumente sein. Sortiert diese Unterlagen chronologisch, um einen klaren Überblick zu behalten.
  • Erstellt eine Liste der bereits vorhandenen Hilfsmittel: Notiert alle Hilfsmittel, die bereits genutzt werden, um den Alltag zu erleichtern. Das können Rollatoren, Gehhilfen, Treppenlifte, Sitzhilfen, Toilettensitzerhöhungen oder andere Hilfsmittel sein. Gebt auch an, wann und wie häufig die Hilfsmittel verwendet werden und welche Auswirkungen sie auf den Pflegebedarf haben.
  • Bereitet euch auf mögliche Fragen vor: Überlegt im Voraus, welche Fragen während der Begutachtung gestellt werden könnten und überlegt, wie diese am besten beantwortet werden. Denkt daran, ehrlich und präzise zu antworten.
  • Bleibt während der Begutachtung authentisch: Während der Begutachtung ist es wichtig, sich nicht zu verstellen und die tatsächlichen Bedürfnisse und Einschränkungen darzustellen. Versucht nicht, die Situation besser oder schlechter darzustellen, als sie tatsächlich ist. Die Gutachter sind darauf geschult, den Pflegebedarf objektiv einzuschätzen, und eine ehrliche Darstellung der Situation ist dabei von größter Bedeutung.
  • Bereitet euch mental vor: Nehmt euch Zeit, euch mental auf die Begutachtung einzustellen. Die Begutachtung kann stressig sein, daher ist es wichtig, sich vorab zu entspannen. Vertraut auf eure Vorbereitung und versucht, ruhig und gelassen zu bleiben.
  • Nehmt euch ausreichend Zeit: Plant genügend Zeit ein, um euch auf die Begutachtung vorzubereiten. Beginnt rechtzeitig, um alle notwendigen Schritte durchzuführen, Unterlagen zusammenzutragen und offene Fragen zu klären. Je besser ihr vorbereitet seid, desto entspannter könnt ihr die Begutachtung angehen.

3.2 Benötigte Unterlagen für die Pflegebegutachtung

Eine Checkliste kann dabei helfen, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen für die Begutachtung bereitliegen. Ordnet die Unterlagen in einer übersichtlichen Art und Weise, um sie während der Begutachtung leicht zugänglich zu haben.

Folgende Dinge sollten bereitliegen:

  • Pflegetagebuch oder Dokumentation des Pflegebedarfs
  • Krankenversicherungskarte
  • Persönliche Daten und Kontaktdaten der pflegebedürftigen Person
  • Liste der pflegenden Personen
  • Arztberichte, Therapieberichte und medizinische Unterlagen
  • Medikamentenliste mit Dosierung, Einnahmezeiten und Grund
  • Verordnungen von Hilfsmitteln
  • Bescheinigungen von Therapien oder Rehabilitationsmaßnahmen
  • Liste der behandelnden Ärzte und Therapeuten
  • Fragen an den Gutachter

4. Der Begutachtungstermin

Dieser Leitfaden bietet eine strukturierte Übersicht über den Ablauf des Begutachtungstermins sowie mögliche Fragen, die gestellt werden können, um sich optimal darauf vorzubereiten.

4.1 Ablauf des Begutachtungstermins

Der Ablauf gliedert sich in verschiedene Schritte:

  1. Begrüßung und Vorstellung: Zu Beginn stellt sich der Gutachter oder die Gutachterin vor und erläutert den genauen Ablauf des Termins.
  2. Anamnese: Es folgt ein ausführliches Gespräch über den Gesundheitszustand und den Hilfebedarf des Pflegebedürftigen. Hierbei werden Fragen zu den alltäglichen Aktivitäten, wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Kommunikation und kognitive Fähigkeiten gestellt.
  3. Begutachtung vor Ort: Der Gutachter oder die Gutachterin nimmt sich Zeit, um die Wohnung des Pflegebedürftigen zu besichtigen. Hierbei werden beispielsweise die Wohnverhältnisse, die Hilfsmittel und die räumlichen Gegebenheiten überprüft.
  4. Abschlussgespräch: Am Ende des Termins erfolgt ein abschließendes Gespräch, in dem der Gutachter oder die Gutachterin die gewonnenen Eindrücke zusammenfasst und eventuelle Empfehlungen für die Einstufung ausspricht.

4.2 Mögliche Fragen des Gutachters

Um sich bestmöglich auf den Begutachtungstermin vorzubereiten, sollten pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sich mit den möglichen Fragen auseinandersetzen, die während des Termins gestellt werden könnten.

Hier sind einige Beispiele:

  • Körperpflege: Wie selbstständig sind Sie bei der Körperpflege? Benötigen Sie Unterstützung beim Waschen, Duschen, Anziehen oder beim Toilettengang?
  • Ernährung: Können Sie eigenständig essen und trinken? Sind Sie in der Lage, sich selbstständig Mahlzeiten zuzubereiten?
  • Mobilität: Wie gut können Sie sich fortbewegen? Benötigen Sie Hilfsmittel wie Rollator, Gehstock oder Rollstuhl?
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Sind Sie in der Lage, Ihren Haushalt eigenständig zu führen? Können Sie einkaufen, kochen, putzen und die Wäsche erledigen?
  • Medizinische Versorgung: Haben Sie regelmäßig Termine beim Arzt oder Therapeuten? Benötigen Sie Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten?
  • Gedächtnis und Orientierung: Können Sie sich gut an Termine und wichtige Ereignisse erinnern? Haben Sie Schwierigkeiten, sich in der Zeit oder am Wohnort zurechtzufinden?
  • Soziale Kontakte: Wie ist Ihre soziale Einbindung? Haben Sie regelmäßigen Kontakt zu Familie, Freunden oder Vereinen?

Es ist wichtig, dass sowohl pflegende Angehörige als auch Pflegebedürftige ehrlich auf diese Fragen antworten. Eine realistische Darstellung der Pflegesituation ermöglicht eine angemessene Einstufung des Pflegegrads und damit verbundene Leistungen.

5. Nachbereitung der Pflegebegutachtung

Auch nach dem Begutachtungstermin ist die Nachbereitung entscheidend. Sowohl für pflegende Angehörige als auch für Pflegebedürftige ist es wichtig, die Begutachtungsergebnisse zu überprüfen und zu verstehen. Zudem gilt es, sich auf mögliche negative Begutachtungsergebnisse vorzubereiten und entsprechende Handlungsoptionen zu kennen. Dieser Leitfaden bietet eine strukturierte Übersicht über die Nachbereitung der Begutachtung sowie Möglichkeiten bei einer negativen Begutachtung.

5.1 Überprüfung der Begutachtungsergebnisse

Nach dem Begutachtungstermin erhalten pflegende Angehörige und Pflegebedürftige einen Bescheid mit den Ergebnissen der Begutachtung. Es ist wichtig, diesen Bescheid genau zu prüfen und zu verstehen.

Hierbei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Pflegegrad-Einstufung: Vergleicht die zugeteilte Pflegegrad-Einstufung mit euren Erwartungen und Einschätzungen des Hilfebedarfs. Überlegt, ob die erhaltene Einstufung den tatsächlichen Unterstützungsbedarf und die Pflegesituation angemessen widerspiegelt. Stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt wurden und gegebenenfalls der Hilfebedarf angemessen dargestellt wurde.
  • Begutachtungsbericht: Fordert bei Bedarf den Begutachtungsbericht an, um die Begründung der Einstufung nachvollziehen zu können. Lest den Begutachtungsbericht sorgfältig durch, um die Begründung der Einstufung nachvollziehen zu können. Der Bericht enthält detaillierte Informationen darüber, wie die verschiedenen Pflegekriterien bewertet wurden und wie der Hilfebedarf ermittelt wurde. Überprüft, ob die im Bericht dargelegten Argumente mit der Situation übereinstimmen und ob möglicherweise wichtige Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
  • Überprüfung auf Fehler: Achtet auf mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten in den Begutachtungsergebnissen. Prüft, ob alle Angaben korrekt erfasst wurden und ob gegebenenfalls Informationen fehlen oder falsch wiedergegeben wurden. Falls euch Fehler auffallen oder ihr Unstimmigkeiten feststellt, solltet ihr diese dokumentieren und gegebenenfalls korrigieren lassen.
  • Hinzuziehen von Experten: Wenn ihr unsicher seid, wie ihr die Begutachtungsergebnisse bewerten sollt oder wenn ihr Schwierigkeiten habt, die Begründung der Einstufung zu verstehen, könnt ihr professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Pflegeberater, Sozialarbeiter oder Beratungsstellen können euch bei der Bewertung der Ergebnisse helfen und euch über eure Möglichkeiten informieren.
  • Fristen beachten: Es ist wichtig, die vorgegebenen Fristen zu beachten, um gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Informiert euch über die genaue Frist, innerhalb derer ihr reagieren müsst, und haltet diese ein.

Als deinePflege-Nutzer erhältst du automatisch einen Schutzplan bei unserem Partner Familiara, mit dem du dir direkt nach dem Eintragen des Pflegegrads über dein Benutzerkonto ein kostenloses Erstgespräch für deinen Widerspruch buchen kannst!

5.2 Welche Möglichkeiten gibt es bei einer negativen Pflegebegutachtung?

Eine negative Begutachtung, bei der der Hilfebedarf geringer eingestuft wird als erwartet, kann frustrierend sein. Dennoch gibt es verschiedene Handlungsoptionen, die pflegende Angehörige und Pflegebedürftige in einer solchen Situation nutzen können.

  • Widerspruch einlegen: Wenn ihr der Meinung seid, dass die Begutachtung nicht korrekt durchgeführt wurde oder dass der Hilfebedarf nicht angemessen berücksichtigt wurde, können ihr innerhalb einer Frist von vier Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Begründet den Widerspruch schriftlich und fügt ggf. zusätzliche ärztliche Gutachten oder andere relevante Unterlagen bei.
  • Medizinischen Dienst oder Medicproof kontaktieren: Nehmt Kontakt zum MDK oder Medicproof auf, um mögliche Unklarheiten oder Fehler zu klären. Erklärt die Situation und bittet um eine erneute Überprüfung.
  • Unterstützung suchen: Zieht professionelle Beratungsstellen oder Pflegeverbände hinzu, um Unterstützung bei der Einschätzung der Begutachtungsergebnisse und bei der Widerspruchseinlegung zu erhalten. Diese können helfen, den Widerspruch zu formulieren und weitere Schritte zu planen.
  • Begutachtung wiederholen: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen erneuten Begutachtungstermin zu beantragen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn sich der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung deutlich verschlechtert hat. Sprecht mit der Pflegekasse über diese Möglichkeit.

6. Was passiert nach der Pflegebegutachtung?

Nachdem die Pflegebegutachtung abgeschlossen ist, stellt sich die Frage, was als nächster Schritt folgt. Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sollten sich bewusst sein, dass der Begutachtungsprozess nicht das Ende des Pflegeprozesses darstellt.

Folgendes passiert nach der Pflegebegutachtung:

  • Bekanntgabe des Begutachtungsergebnisses: Nach Abschluss der Begutachtung erhaltet ihr einen schriftlichen Bescheid, in dem das Begutachtungsergebnis mitgeteilt wird. Dieser Bescheid enthält Informationen über die festgestellte Pflegegrad-Einstufung sowie die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche. Es ist wichtig, den Bescheid sorgfältig zu prüfen und zu verstehen.
  • Umsetzung der bewilligten Leistungen: Sobald das Begutachtungsergebnis vorliegt und der Pflegegrad feststeht, können die bewilligten Leistungen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören beispielsweise finanzielle Unterstützung, Pflegehilfsmittel, ambulante Pflegeleistungen, Tagespflege und Kurzzeitpflege. Pflegende Angehörige sollten sich unbedingt auch über die ihnen zustehenden Leistungen informieren und diese entsprechend beantragen.
  • Erstellung des Pflegeplans: Basierend auf dem Begutachtungsergebnis und den bewilligten Leistungen wird in der Regel ein individueller Pflegeplan erstellt. Dieser Plan legt fest, welche konkreten Pflegemaßnahmen und Unterstützungsdienste erforderlich sind und wie diese umgesetzt werden sollen. Der Pflegeplan dient als Grundlage für die Organisation der Pflege und sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden.
  • Suche nach geeigneten Pflegediensten oder Betreuungsmöglichkeiten: Je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf kann es notwendig sein, professionelle Pflegedienste oder Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Pflegende Angehörige sollten sich über geeignete Anbieter informieren und Angebote vergleichen. Es kann sinnvoll sein, sich beraten zu lassen und Empfehlungen einzuholen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
  • Fortlaufende Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Pflegekasse: Nach der Begutachtung ist es wichtig, die Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Pflegekasse aufrechtzuerhalten. Bei Fragen, Unsicherheiten oder Änderungen der Pflegesituation können pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sich an ihre Pflegekasse wenden. Die Pflegekasse ist Ansprechpartner für Informationen, Beratung und die Abwicklung von Anträgen und Leistungen.
  • Überprüfung und Aktualisierung des Pflegebedarfs: Der Pflegebedarf kann sich im Laufe der Zeit verändern. Es ist wichtig, den Pflegebedarf regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls eine Aktualisierung der Pflegebedürftigkeit zu beantragen. Dies kann erforderlich sein, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder der Unterstützungsbedarf zunimmt. Eine erneute Begutachtung kann notwendig sein, um eine angemessene Anpassung des Pflegegrads und der Leistungen zu erreichen.
  • Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten: Für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Dies können beispielsweise Pflegekurse, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder Entlastungsangebote sein. Es ist ratsam, diese Angebote zu nutzen, um Informationen, Hilfe und Entlastung zu erhalten sowie den Austausch mit anderen Betroffenen zu ermöglichen.

7. Fazit

Die Pflegebegutachtung ist ein wichtiger Schritt im Pflegeprozess, um den individuellen Pflegebedarf und die damit verbundenen Leistungen festzustellen. Eine gute Kommunikation und Koordination, sowohl bei der Terminvereinbarung als auch im weiteren Verlauf, sind entscheidend. Eine sorgfältige Vorbereitung, inklusive der Bereitstellung relevanter Unterlagen und der Beantwortung der gestellten Fragen, unterstützt einen reibungslosen Ablauf des Begutachtungstermins. Nach der Begutachtung ist es wichtig, die Ergebnisse zu überprüfen und gegebenenfalls zu widersprechen, falls eine negative Bewertung vorliegt. Zudem sollten die bewilligten Leistungen beantragt und die Pflegesituation regelmäßig überprüft werden. Durch eine aktive Auseinandersetzung mit dem Prozess und den notwendigen Schritten kann eine angemessene Pflegeversorgung gewährleistet werden.

Anmelden

Passwort vergessen?

Du hast noch kein Konto bei uns?
Registriere dich jetzt. Einfach, schnell, kostenlos

Konto erstellen

Bereits Kunde? Kein Problem. Hier kannst du dich anmelden.

Sag Hallo!

Melde dich bei uns – gern erzählen wir dir mehr über unsere Arbeit, unsere Vision und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Wir freuen uns, von dir zu hören!

Hausnotruf beantragen

Beratung buchen