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Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit

Was ist das Pflegegeld und ab wann hat man Anspruch darauf?

Lesedauer: 5 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 25.2.2024

Das Pflegegeld orientiert sich an den Pflegegraden 1 bis 5. Ab Pflegegrad 2 steht dir bei einer häuslichen Pflege durch Angehörige oder Freund:innen Pflegegeld zu. Das Pflegegeld wird dem:der Pflegebedürftigen von der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse überwiesen, ist aber als Aufwandsentschädigung für die pflegende Person gedacht. Erhältst du zusätzlich eine ambulante Pflegeleistung (die sogenannte Pflegesachleistung) fällt das Pflegegeld entsprechend geringer aus.

Neben der ambulanten und stationären Pflege gibt es natürlich auch die Möglichkeit, sich zu Hause von der Familie oder Freunden pflegen zu lassen. Das kann vor allem dann eine dankbare Option sein, wenn du Unterstützung bei der Bewältigung deines Alltags brauchst, dich aber weiterhin in gewohnter Umgebung aufhalten willst. Oder: Nahestehende Menschen auch bei höheren Pflegegraden deine Pflege selbst durchführen wollen. Diese Art von Pflege wird natürlich von den Pflegekassen unterstützt – mit dem Pflegegeld.

So kannst du deine Verwandten oder Freunde für ihre Unterstützung vergüten und ihnen die entsprechende Anerkennung entgegenbringen. Für einen Überblick haben wir in diesem Artikel zusammengefasst, was das Pflegegeld überhaupt ist, wann du Anspruch darauf hast und was du beachten solltest.

1. Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld bezeichnet eine monatlich ausgezahlte Sozialleistung von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Darauf hast du Anspruch, wenn du anerkannt pflegebedürftig bist und dich von Angehörigen oder Freunden zu Hause pflegen lässt. Das Pflegegeld soll die pflegende Person für die Unterstützung, den Aufwand oder die Versorgung finanziell entschädigen. Du kannst sie bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freund:innen also entsprechend vergüten.

Das Pflegegeld bekommst du nach dem Erstantrag auf Pflege und der Einschätzung in den jeweiligen Pflegegrad – davon ist auch abhängig, wie viel Geld du monatlich erhältst. Während Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 die geringste Summe erhalten, wird der Betrag bis zum Pflegegrad 5 entsprechend höher. Das Pflegegeld wird immer an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die prinzipiell selbst darüber entscheiden darf, was sie mit dem Pflegegeld macht. Das heißt: Der:die Pflegebedürftige muss den entsprechenden Betrag an die Pflegeperson weitergeben. Dieses Geld ist aber auch für Anschaffungen und die Versorgung, die in der Pflege entstehen, gedacht.

Bei der Auszahlung des Pflegegeldes ist es nicht wichtig, ob du eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung hast – in beiden Fällen steht dir die gleiche Summe zu. Der Betrag kann allerdings gekürzt werden, wenn du zusätzlich zu der häuslichen Pflege durch Angehörige oder Freund:innen auf einen ambulanten Pflegedienst angewiesen bist – beide Arten der Pflegeleistungen sind durchaus kombinierbar, werden aber entsprechend angepasst.

Beachte: Pflegegelder werden erst ab Pflegegrad 2 ausgezahlt.

Pflegegeld: Diese Summe steht dir je nach Pflegegrad zu!

Gut zu wissen: Mit Einführung der Pflegegrade hat sich die Höhe der Pflegegelder verändert Die Höhe des Pflegegeldes hat sich nach 2017 verändert – seitdem werden Pflegebedürftige nicht mehr in Pflegestufen, sondern Pflegegrade unterteilt. Statt drei Pflegestufen gibt es jetzt also fünf Pflegegrade. Durch diese neue Aufteilung soll eine noch bessere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit gewährleistet und eine faire Pflege gesichert werden.

Damit hat sich allerdings auch der Anspruch auf das Pflegegeld verschoben – wer sich also an andere Einstufungen oder Beträge erinnert, denkt wahrscheinlich an die Pflegegelder vor der Reform.

2. Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Eine Pflegebedürftigkeit bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine stationäre oder ambulante Pflege nötig ist – oder gewünscht wird. Auch Angehörige oder Freunde können die individuelle Pflege übernehmen und Aufgaben wie den Haushalt, die Versorgung oder Betreuung übernehmen. Du siehst also, wie vielschichtig Pflege und Unterstützung sein kann. Doch auch, wenn deine Versorgung von nahestehenden Menschen übernommen wird, sollen sie für ihre Zeit und die Betreuung entlohnt werden – hier kommt das Pflegegeld ins Spiel.

Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekassen, die du nach der Anerkennung deines Pflegegrades erhältst. Du musst also zunächst einen Erstantrag auf Pflege stellen (hier erfährst du, wie das unkompliziert und schnell geht) und mindestens in Pflegegrad 2 eingeteilt werden, um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben – bei Pflegegrad 1 steht dir noch kein Geld zu.

Wichtig: Der Anspruch auf Pflegegeld gilt nur bei Pflegebedürftigen, die sich zu Hause von Menschen pflegen lassen, die dieser Tätigkeit nicht erwerbsmäßig nachgehen. Die Pflege ist also nicht professionell, sondern wird von nahestehenden Personen des Pflegebedürftigen durchgeführt. Wer hingegen die häusliche Pflege durch Mitarbeiter:innen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag auf Pflegesachleistungen stellen.

Voraussetzungen für Pflegegeld:

  • Du wurdest nach deinem Erstantrag in Pflegegrad 2 bis 5 eingeschätzt.
  • Der Pflegeantrag muss von der Pflegeversicherung genehmigt sein.
  • Du wirst zu Hause von Angehörigen oder Freund:innen unterstützt, die nicht erwerbsmäßig der Pflege nachgehen.

3. Wann bekommst du Pflegegeld?

Das Pflegegeld wird von den Pflegekassen am ersten Werktag des Kalendermonats an die pflegebedürftige Person überwiesen. Der Anspruch darauf besteht ab dem Tag, an dem der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde – das heißt, das Pflegegeld wird dir zu Beginn rückwirkend überwiesen.

Mit dem Antrag auf den Pflegegrad ist es aber leider noch nicht getan: Um dauerhaft einen Anspruch auf sein Pflegegeld zu haben, sind verpflichtende Beratungsgespräche erforderlich – werden diese nicht eingehalten, kann die Pflegeleistung gekürzt werden.

Daher müssen sich Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr und Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr persönlich von ausgebildeten Fachkräften beraten lassen – für diese Gespräche werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen. Dabei geht es darum, den Angehörigen eine theoretische und praktische Fachanleitung zu geben, bei Fragen zur Seite zu stehen und die Qualität der Pflege zu überprüfen. Bei den Terminen müssen also sowohl die pflegebedürftige Person als auch die betreuenden Angehörigen anwesend sein.

Sobald du gleichzeitig oder ausschließlich von einem professionellen Pflegedienst (ambulant oder stationär) unterstützt wirst, wird dein Pflegegeld der Sachleistung entsprechend gekürzt.

Gut zu wissen: Pflegegeld für Kurzzeitpflege Nach einer Operation, Krankheit oder einem längeren Krankenhausaufenthalt kann es sein, dass ein:e Pflegedürftige:r auf professionelle Hilfe angewiesen ist. Wird er:sie normalerweise von den Angehörigen gepflegt und erhält Pflegegeld, fällt diese Situation in die Kategorie der Kurzzeitpflege. Bis zu acht Wochen kann der:die Pflegebedürftige in diesem Fall von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, wobei das Pflegegeld für diesen Zeitraum nur auf die Hälfte heruntergekürzt wird.

4. Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn der:die Pflegende kurzfristig ausfällt?

In der häuslichen Pflege durch Angehörige oder Freund:innen kann es immer passieren, dass die pflegende Person zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Urlaub für einen gewissen Zeitraum ausfällt – in diesem Fall wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen im Jahr weitergezahlt. Der Maximalbetrag liegt für die sogenannte Verhinderungspflege bei 1612 Euro. Für den Übergang übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung des:der Pflegebedürftigen, die ebenfalls in gewohnter, häuslicher Umgebung stattfindet.

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