Übrigens: Eine erneute Begutachtung ist immer möglich – zum Beispiel, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und das Bedürfnis nach einem anderen Pflegegrad besteht. In diesem Fall muss sich der:die Pflegebedürftige bei der Pflegekasse melden und einen neuen Termin für die Begutachtung ausmachen.

Welche Punktzahl ergibt welchen Pflegegrad? Ein Überblick!

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis < 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 2: 27 bis < 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis < 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 4: 70 bis < 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)