1. Was bedeutet Pflegegrad 2?
Nach einem Erstantrag auf Pflege bei der Pflegekasse werden Betroffene einem der fünf Pflegegrade zugeordnet – das geschieht über eine:n Gutachter:in, welche:r die psychische, kognitive und körperliche Konstitution des:der Pflegebedürftigen einschätzt. In den Pflegegrad 2 werden Pflegebedürftige eingestuft, wenn sie „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ sind. Die Ursachen dafür sind sehr unterschiedlich – das Alter kann ebenso zu einer Pflegebedürftigkeit führen wie eine Erkrankung oder ein Unfall.
Neben einer vollstationären Pflege ist es ebenso möglich für Pflegebedürftige mit einem nachgewiesenen Pflegegrad 2, zu Hause wohnen zu bleiben – in diesem Fall werden Betroffene von der Pflegekasse mit Pflegegeld, um sich von Angehörigen pflegen zu lassen, oder der Pflegesachleistung, die einen ambulanten Pflegedienst finanziert, unterstützt. Die häusliche Pflege hat zwei Vorteile: Einerseits kann die Pflege optimal auf die Bedürfnisse des:der Pflegebedürftigen zugeschnitten werden und die Option bieten, sich weiterhin so selbstständig wie möglich zu bewegen. Andererseits wird ein gutes Gefühl vermittelt – die Angehörigen müssen sich keine Sorgen um den:die Pflegebedürftige:n machen und der:die Betroffene kann auf die Hilfe zurückgreifen, die er oder sie im Alltag benötigt.
Gut zu wissen: Bis 2017 hießen die Pflegegrade noch Pflegestufen!
Bis 2017 hat man die Pflegebedürftigkeit von Pflegebedürftigen nicht in die Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft – stattdessen gab es die Pflegestufen 1 bis 3. Dieses System wurde im Sinne des Pflegebedürftigkeitsbegriffs überarbeitet und ist nun sehr viel differenzierter. Während Pflegebedürftige vor 2017 hauptsächlich körperlich beurteilt wurden, spielen jetzt auch die kognitiven und psychischen Faktoren mit ein. Damit soll noch besser auf die Bedürfnisse einzelner eingegangen und schon früh die Möglichkeit geben werden, sich in Form einer Pflege helfen zu lassen.