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Pflegereform 2023

Eine umfassende Neugestaltung der Pflege

Lesedauer: 5 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 9.7.2023

Die Pflegereform 2023 markiert einen wichtigen Meilenstein in der Pflege. Mit dem neuen Gesetz zur Pflegereform hat die Bundesregierung umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Pflegesituation in Deutschland grundlegend zu verbessern. Das Ziel dieser Reform ist es, sowohl die Pflegebedürftigen als auch ihre Angehörigen zu entlasten, die Qualität der Pflegeleistungen zu steigern und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern. Das Ganze erfolgt in zwei Stufen: Zum 1. Juli 2023 wird zunächst die Finanzgrundlage stabilisiert, was bereits im Januar 2024 dringend benötigte Leistungsverbesserungen ermöglicht. Im zweiten Schritt werden zum 1. Januar 2025 sämtliche Leistungsbeträge spürbar angehoben.

1. Finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige

Eine der zentralen Änderungen der Pflegereform betrifft die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige. Um die häusliche Pflege zu stärken, werden die Leistungen für pflegebedürftige Menschen ab dem 1. Januar 2024 deutlich erhöht. Konkret handelt es sich um eine Erhöhung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent.

Dies bedeutet, dass die monatlichen Beträge für jeden Pflegegrad steigen, um den individuellen Bedürfnissen gerechter zu werden. Die Erhöhung der finanziellen Leistungen zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen mehr Spielraum bei der Auswahl der Pflegeleistungen zu geben und gleichzeitig die finanzielle Belastung zu verringern.

Ab 1. Januar 2024 gelten folgende Beträge:

  • Pflegegrad 2: Pflegegeld = 332 Euro, Sachleistung = 761 Euro
  • Pflegegrad 3: Pflegegeld = 573 Euro, Sachleistung = 1432 Euro
  • Pflegegrad 4: Pflegegeld = 765 Euro, Sachleistung = 1778 Euro
  • Pflegegrad 5: Pflegegeld = 947 Euro, Sachleistung = 2200 Euro

Ab dem 1. Januar 2025 werden sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistung um weitere 5 Prozent erhöht. Danach wird es, genau wie alle anderen Leistungen, alle drei Jahre entsprechend den Preisänderungen angepasst.

2. Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger

Die Pflegereform von 2023 zielt auch darauf ab, die Situation der pflegenden Angehörigen zu verbessern. Pflegende Angehörige spielen eine entscheidende Rolle in der Pflege, sind jedoch oft überlastet und benötigen selbst Unterstützung. Daher werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erleichtern.

Bisher konnten sich pflegende Angehörige, mussten sie kurzfristig die Pflege eines Pflegebedürftigen organisieren, mit einem Antrag bei ihrer Pflegekasse einmalig pro Pflegebedürftigem bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen. Für diesen Zeitraum übernimmt die Pflegeversicherung den Lohn in Form eines Pflegeunterstützungsgeldes übernimmt.

Ab dem 1. Januar 2024 können pflegende Angehörige nun künftig pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch nehmen. Damit fällt die Beschränkung auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person weg.

Diese finanzielle Unterstützung trägt dazu bei, die finanzielle Belastung für pflegende Angehörige zu verringern und ihnen mehr Flexibilität in ihrer Lebenssituation zu bieten.

3. Förderung der Digitalisierung im Pflegebereich

Durch die Pflegereform sollen digitale Angebote leichter zugänglich und besser nutzbar werden. So soll sich zum Beispiel die Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenkassen und Pflegeheimen verbessern.

Unter anderem sollen auch weitere Fördermittel für technische und digitale Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen bereitgestellt werden, um das Pflegepersonal zu entlasten. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen mit einem Volumen von insgesamt etwa 300 Mio. Euro soll dafür um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert werden.

4. Erhöhung der Beiträge

Bessere Leistungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige bedeuten im Umkehrschluss auch höhere Beiträge in die Pflegeversicherung.

Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen steigt der Beitragssatz deshalb zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte und liegt somit bei 3,4 Prozent. Gleichzeitig wird der Zuschlag für Kinderlose von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht. Diese Entscheidung führt zu Mehreinnahmen von circa 6 Milliarden Euro.

Bei der konkreten Beitragshöhe wird jedoch künftig die Zahl der Kinder berücksichtigt. Beitragszahler werden ab dem zweiten und bis zum fünften Kind mit einem Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres entlastet.

5. Höhere Eigenanteil-Zuschläge für die stationäre Pflege

Die Unterbringung eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim ist mit hohen Kosten verbunden. Dazu kommt: Je länger ein Pflegebedürftiger stationäre Pflege wahrnimmt, desto mehr erhöhen sich die Leistungszuschläge auf den Eigenanteil bei den Pflegekosten (hier sind weder zum Beispiel Verpflegungskosten oder Investitionskosten miteinberechnet).

Zum 01.01.2024 werden diese Leistungszuschläge nun um fünf bis 10 Prozent erhöht:

Aufenthalt in stationärer Pflege:

0-12 Monate: 5% → 15%

13-24 Monate: 25% → 30%

25-36 Monate: 45% → 50%

Mehr als 36 Monate: 70% → 75%

6. Mehr Unterstützung und Transparenz bei der Pflegebegutachtung

Beschlossen wurden zwei Ergänzungen bei der Begutachtung auf einen Pflegegrad, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen mehr Unterstützung und Transparenz bieten sollen.

  • Pflegegutachten: Bisher musste das vom Gutachter angefertigte Pflegegutachten gesondert angefordert werden, um das Ergebniss des Bescheids vollumfänglich nachvollziehen zu können. Künftig muss die Pflegekasse das Pflegegutachten immer automatisch dem Bescheid beilegen. So wird die Entscheidung des Gutachters und der Pflegekasse für Pflegebedüftige und pflegende Angehörige nachvollziehbarer und im Falle eines Widerspruchs kann mithilfe des Pflegegutachtens argumentiert werden.
  • Unterstützungsangebote: In Zukunft sollen Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen gemeinsam mit dem Pflegebescheid auch ein Angebot von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln und von gesundheitliche Präventions- und Reha-Maßnahmen durch die Pflegekasse erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gutachter diese im Gutachten empfiehlt.

7. Fazit

Die Pflegereform 2023 stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Pflegesituation in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Durch die Erhöhung der finanziellen Unterstützung, die Verbesserungen für pflegende Angehörige und die Förderung der Digitalisierung wird eine bessere Versorgung und eine höhere Lebensqualität für pflegebedürftige Menschen angestrebt. Die Pflegereform 2023 setzt damit wichtige Impulse für eine moderne, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Pflegelandschaft in Deutschland.

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