1. Finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige
Eine der zentralen Änderungen der Pflegereform betrifft die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige. Um die häusliche Pflege zu stärken, werden die Leistungen für pflegebedürftige Menschen ab dem 1. Januar 2024 deutlich erhöht. Konkret handelt es sich um eine Erhöhung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent.
Dies bedeutet, dass die monatlichen Beträge für jeden Pflegegrad steigen, um den individuellen Bedürfnissen gerechter zu werden. Die Erhöhung der finanziellen Leistungen zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen mehr Spielraum bei der Auswahl der Pflegeleistungen zu geben und gleichzeitig die finanzielle Belastung zu verringern.
Ab 1. Januar 2024 gelten folgende Beträge:
- Pflegegrad 2: Pflegegeld = 332 Euro, Sachleistung = 761 Euro
- Pflegegrad 3: Pflegegeld = 573 Euro, Sachleistung = 1432 Euro
- Pflegegrad 4: Pflegegeld = 765 Euro, Sachleistung = 1778 Euro
- Pflegegrad 5: Pflegegeld = 947 Euro, Sachleistung = 2200 Euro
Ab dem 1. Januar 2025 werden sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistung um weitere 5 Prozent erhöht. Danach wird es, genau wie alle anderen Leistungen, alle drei Jahre entsprechend den Preisänderungen angepasst.