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Von der ambulanten in die stationäre Langzeitpflege

So wird Pflegebedürftigen im Pflegeheim geholfen

Lesedauer: 5 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 25.2.2024

Die Langzeitpflege ist kein geschützter Begriff und daher schwammig in der Defintion. Meist wird darunter allerdings die Pflege in einer stationären Einrichtung verstanden. Bei einem anerkannten Pflegegrad werden Pflegebedürftige von der Pflegekasse finanziell unterstützt. Die Langzeitpflege bietet nicht nur eine 24/7-Betreuung, sondern auch besondere Therapieformen zur Erhaltung der Gesundheit. Über die Langzeitpflege sollten Pflegebedürftige oder Angehörige nachdenken, wenn ein selbstständiger Alltag nicht mehr gewährleistet werden kann.

1. Definition: Was steckt hinter der Langzeitpflege?

Anders als bei den Formen der häuslichen Pflege gibt es bei der Langzeitpflege keine explizite Definition – das gestaltet ihre Einordnung etwas schwierig. Doch keine Sorge, man kann sich durchaus etwas darunter vorstellen: Nach dem Paragraf 14 des Sozialgesetzbuches XI versteht man unter der Langzeitpflege einen dauerhaften Pflegebedarf, der mindestens sechs Monate bestehen muss. Deshalb wird diese Defintion auch gerne als Pendant zur Kurzzeitpflegegesehen, die für maximal acht Wochen im Jahr bestehen darf.

Theoretisch kann die Langzeitpflege auch durch einen ambulanten Pflegedienst oder pflegende Angehörige erfolgen, meist versteht sie sich aber als Synonym für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Warum? Ganz einfach: Die Langzeitpflege wird in vielen Fällen erst bei extremen Einschränkungen in der Selbstständigkeit des:der Pflegebedürftigen ein Thema. Also an einem Punkt, wo die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht und Pflegebedürftige oder Angehörige über eine Unterbringung in einem Pflegeheim nachdenken.

Übrigens: Wenn die Langzeitpflege in Form einer dauerhaften Betreuung zu Hause ermöglicht wird, lebt die pflegende Person häufig in der gleichen Wohnung und steht für die Unterstützung durchgehend zur Verfügung. Meistens kommen die Pflegekräfte allerdings aus Osteuropa, was die Abrechnung mit den Pflegekassen teilweise erschweren kann. Man sollte sich darüber also bei seiner zuständigen Pflegekasse informieren und mögliche Optionen durchsprechen.

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2. Wer hat Anspruch auf die Langzeitpflege als Pflegeleistung?

Genau wie bei der Pflege durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst muss auch bei der Langzeitpflege die Pflegebedürftigkeit des:der Betroffenen anerkannt sein. Dafür ist es nötig, einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse zu stellen und sich in einen der fünf Pflegegrade einordnen zu lassen.

In vielen Fällen besteht allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem Pflegebedürftige über die Langzeitpflege in einer stationären Einrichtung nachdenken, schon eine anerkannte Pflegebedürftigkeit. Bei Veränderung des Gesundheitszustandes kann es hier Sinn ergeben, für eine höhere finanzielle Unterstützung einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse zu stellen – und einen erneuten Begutachtungstermin für die Einstufung in einen anderen Pflegegrad auszumachen. Denn: Die Unterbringung in einem Pflegeheim kann deutlich teurer ausfallen als die häusliche Pflege und spezielle Therapieformen fordern, die bei Erkrankungen wie Demenz helfen. An dieser Stelle kann und sollte die Pflegekasse die Betroffenen mit dem richtigen Pflegegrad finanziell entlasten.

3. Wie wird die Langzeitpflege durch die Pflegekasse unterstützt?

Die Pflege hat immer ein Ziel: Den Alltag von Pflegebedürftigen so einfach und selbstständig wie möglich zu gestalten. Das ist auch in der Langzeitpflege nicht anders: Sobald Pflegebedürftige zu einem eigenständigen Leben zu Hause nicht mehr fähig sind oder sich zunehmend unsicher fühlen, können sie sich in einem Pflegeheim von geschulten Fachkräften unterstützen lassen. Natürlich wird auch diese Form der Pflege bei einem anerkannten Pflegegrad von der Pflegekasse finanziell unterstützt. Hier kannst du den Pflegegrad in nur wenigen Minuten kostenfrei beantragen.

Abhängig sind die Beträge, die die Pflegekasse monatlich an die Pflegebedürftigen auszahlt, von dem Pflegegrad. Während du mit Pflegegrad 1 noch keine Kostenübernahme für die stationäre Pflege erhältst und sie lediglich über den sogenannten Entlastungsbetrag abrechnen kannst, steigen die Zuschüsse ab Pflegegrad 2.

Gut zu wissen: Monatliche Kostenübernahme von der Pflegekasse

Vollstationär versorgte Pflegebedürftige werden seit 1. Januar 2024 noch stärker entlastet. Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun bereits 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung künftig 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren 75 Prozent des monatlich zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils. Damit reduzieren sich die Kosten spürbar.

4. Welche Pflegeleistungen erhalten Pflegebedürftige in der Langzeitpflege?

Bei der Langzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung geht es nicht nur um die Rund-um-die-Uhr-Betreuung, sondern auch um die Möglichkeiten, die ein Pflegeheim bietet. Gerade bei manchen Erkrankungen – wie zum Beispiel Demenz – kann es sowohl den Betroffenen als auch den Angehörigen Sicherheit geben, wenn sich geschulte Fachkräfte um den:die Pflegebedürftige:n kümmern.

Darüber hinaus steht aber auch der maximale Erhalt der Gesundheit im Fokus, der durch verschiedene Therapien in der Langzeitpflege gewährleistet wird. Mithilfe von Physiotherapien, pflegetherapeutischen Behandlungen, Logopädie oder Ergotherapien sollen erkrankte Pflegebedürftige zurück zu ihrer Selbstständigkeit finden. Und die medizinische Unterstützung erhalten, die sie verdient haben. So werden körperliche, geistige und psychische Fähigkeiten gestärkt, Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet und weiteren Symptomen einer Krankheit so gut wie möglich vorgebeugt.

5. Wie merkst du als Pflegebedürftige:r, dass eine stationäre Langzeitpflege sinnvoll ist?

Im Idealfall hat der:die Pflegebedürftige selbst das Gefühl, mehr Unterstützung als in der häuslichen Pflege zu benötigen – und den Wunsch, sich dauerhaft in eine stationäre Einrichtung zu begeben. Doch das ist leider nicht immer so: Oftmals müssen die Angehörigen entscheiden, wann der:die Pflegebedürftige nicht mehr zu einem selbstständigen Leben in der Lage ist. Diese Entscheidung kann schwer sein und die Pflegebedürftigen aufwühlen, soll aber natürlich dazu dienen, sie im Alter oder in Krankheit maximal zu unterstützen.

Auf einen höheren Pflegebedarf weisen einige Anzeichen hin, die Angehörige auf die Option einer Langzeitpflege aufmerksam machen können. Reicht etwa die Barrierefreiheit des Zuhauses für den:die Pflegebedürftige:n nicht mehr aus oder birgt die eigene Wohnung ein hohes Gefahrenrisiko, kann die Unterbringung in einem stationären Pflegeheim die Alternative zu einer (vielleicht sehr aufwendigen) Wohnraumanpassung sein. Daneben ist die fehlende Selbstständigkeit des:der Pflegebedürftigen ein klares Indiz für die stationäre Pflege: Kann er oder sie den Alltag – selbst mithilfe der häuslichen Pflege – nicht mehr bewältigen, besteht das Risiko von Unfällen oder einer Vereinsamung, kann die Langzeitpflege die optimalere Pflegeleistung für Betroffene sein.

Übrigens: Auch, wenn die Pflege eines:einer Angehörigen die eigenen Kapazitäten übersteigt und man sich der Situation nicht mehr gewachsen fühlt, kann man die stationäre Langzeitpflege in Betracht ziehen. Diese Entscheidung ist womöglich die Schwerste und birgt ein schlechtes Gewissen, ist aber dennoch absolut legitim. Schließlich wünschen sich sowohl Angehörige als auch Pflegebedürftige die beste Pflege und Unterstützung – und die kann manchmal auch in einer realistischen Betrachtung der Pflegesituation liegen.

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