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Der MEDIZINISCHE DIENST der Krankenkassen

Deine optimale Vorbereitung auf die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit

Lesedauer: 5 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 19.1.2023

Mit dem Medizinischen Dienst sind Gutachter:innen gemeint, die einen Blick auf die Leistungen der Krankenkassen haben, einen Pflegegrad empfehlen und die Pflegequalität sicherstellen. Der Medizinische Dienst wird seit 2019 nicht mehr als MDK, sondern nur noch als MD bezeichnet. Nach dem Erstantrag der Pflege entscheidet der Medizinische Dienst bei einem Hausbesuch, welcher Pflegegrad zur Pflegebedürftigkeit passt. Während sich der Medizinische Dienst an gesetzlich Versicherte richtet, ist MEDICPROOF für privat Versicherte zuständig.

1. Was ist der Medizinische Dienst überhaupt? Und warum ist er für die Pflege relevant?

Den Medizinischen Dienst kann man als Dienstleister innerhalb des Gesundheitswesens verstehen. Er ist auch unter der Abkürzung MDK bekannt, die für Medizinischer Dienst der Krankenversicherung steht. Seit 2019 wird er in der verkürzten Form allerdings nur noch als MD bezeichnet – durch das Reformgesetz ist der Medizinische Dienst nämlich unabhängiger von den Krankenversicherungen und kann selbstständiger handeln.

In der Pflege kommt man ebenfalls mit dem Medizinischen Dienst in Berührung: Zum Beispiel bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Nach dem Erstantrag auf Pflege bei der Pflegekasse kommt bei gesetzlich Versicherten ein:e Gutachter:in vom Medizinischen Dienst nach Hause, um die Selbstständigkeit des:der Pflegebedürftigen zu prüfen und der Pflegekasse einen entsprechenden Pflegegrad vorzuschlagen. Darüber hinaus kümmern sich die Angestellten des Medizinischen Diensts auch darum, Versicherte in Gesundheitsdingen zu beraten und im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit die richtigen Leistungen zuzuteilen.

Gut zu wissen: In diesen Bereichen ist der Medizinische Dienst verantwortlich:

  • Beratung zur medizinischen Versorgung
  • Begutachtung für die Krankenversicherung
  • Begutachtung für die Pflegeversicherung
  • Kontrolle der Pflegequalität

2. Was muss man als Pflegebedürftige:r über die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wissen?

Das Gutachten vom Medizinischen Dienst zählt zur normalen Prozedur bei einer beginnenden Pflegebedürftigkeit nach dem Erstantrag auf Pflege (Hier erklären wir ausführlich, wie du ihn stellen kannst). Während die Einschätzung bei gesetzlich Versicherten von dem MD übernommen wird, ist für privat Versicherte MEDICPROOF das entsprechende Pendant. Anhand mehrerer Module wird der Gesundheitszustand und die Selbstständigkeit des:der Pflegebedürftigen beurteilt – um abschließend einen Pflegegrad zu vergeben (in diesem Artikel erfährst du, was das ist).

Anhand dieser Module wird die Pflegebedürftigkeit eingeschätzt:

  • Mobilität
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von Anforderungen und Belastungen (z.B. mit einer Krankheit)
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Selbstverständlich kommt der:die Gutachter:in vom Medizinischen Dienst nicht unangekündigt zu Hause vorbei: Der:die Pflegebedürftige und die Angehörigen können den Termin mitbestimmen und sich dementsprechend vorbereiten. Der Termin läuft dann nach den Pflegebegutachtungs-Richtlinien, die nach dem Sozialgesetzbuch formuliert sind. Demnach wird nicht nur betrachtet, ob insgesamt eine Pflegebedürftigkeit besteht, sondern auch die Selbstständigkeit nach einem Punktesystem beurteilt, ein Pflegegrad empfohlen und passende Pflegeleistungen oder Ideen zur Verbesserung des Gesundheitszustands besprochen.

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Übrigens: Prinzipiell ist es auch möglich, die Pflegebedürftigkeit ohne Hausbesuch zu beurteilen – empfehlenswert ist das allerdings nicht. Durch den Termin kann sich der:die Gutachterin ein wesentlich besseres Bild über den:die Pflegebedürftige:n machen. Das spiegelt sich meist auch in einer richtigen Einschätzung des Pflegegrades wider.

Gut zu wissen: Welche Punkte in der Begutachtung führen zu welchem Pflegegrad?

In diesen Artikeln haben wir uns im Detail damit beschäftigt, welche Einschränkungen in der Selbstständigkeit zu welchem Pflegegrad führen – und warum. Außerdem erfährst du, welche Module bei der Beurteilung betrachtet werden.

3. Hausbesuch vom Medizinischen Dienst: So bereitest du dich bestmöglich vor!

Der erste Besuch vom Medizinischen Dienst ist aufregend – und vielleicht auch etwas befremdlich. Schließlich beurteilt eine fremde Person die Selbstständigkeit von dir oder einem:einer pflegebedürftigen Angehörigen. Doch dieses Gutachten soll letztendlich auf die optimale Pflege durch den richtigen Pflegegrad einzahlen – so bekommst du nämlich nicht nur die finanzielle Unterstützung, sondern auch die Sicherheit, dein Leben so selbstständig wie möglich weiterführen zu können.

Um die optimale (finanzielle) Unterstützung von den Pflegekassen zu erhalten, lohnt sich eine Vorbereitung auf den Hausbesuch vom Medizinischen Dienst. So müssen Pflegebedürftige den Termin nicht einfach auf sich zukommen lassen und haben das Vorgehen ein Stückchen weit selbst in der Hand – Angehörige können an dieser Stelle natürlich unterstützen.

Hier findest du eine Checkliste für die Begutachtung, die dich optimal auf die Begutachtung vorbereitet.

Um dich optimal auf den Hausbesuch vorzubereiten, kannst du allerdings einige Vorkehrungen treffen:

  1. Mithilfe unseres Pflegegradrechners kannst du deine Selbstständigkeit schonmal selbst beurteilen und dir ein Bild davon machen, welche Bereiche bei dem Termin betrachtet werden.
  2. Ein Pflege-Tagebuch kann dabei helfen, dem:der Gutachter:in ein differenziertes Bild von der Situation zu geben – schließlich kommt er:sie nur für einen kurzen Zeitraum vorbei und kann den Gesundheitszustand kaum in der Gänze erfassen. Das Tagebuch hilft, deinen Alltag zu teilen.
  3. Als Pflegebedürftige:r oder pflegende:r Angehörige:r kann man den Termin, an dem der Medizinische Dienst nach Hause kommt, mitentscheiden. Das kann sehr wichtig sein: Wenn die Schwierigkeiten des:der Pflegebedürftigen etwa erst gegen Abend auftreten, sollte der:die Gutachter:in auch in diesem Zeitraum kommen. Sonst wirkt der:die Betroffene unter Umständen selbstständiger, als er:sie tatsächlich ist.
  4. Die Vorbereitung auf den Begutachtungstermin sollte ganz nach dem Motto laufen: Je realistischer, desto besser! Hier ergibt es keinen Sinn, sich von seiner besten Seite zu zeigen. Im Gegenteil: Der:die Gutachter:in muss einen realistischen Eindruck von der Pflegesituation bekommen und sehen können, wo die Schwierigkeiten liegen. Es ist also nicht zielführend, den:die Pflegebedürftige zum Beispiel fertig angezogen an einen Tisch zu setzen, wenn im eigenständigen Aufstehen und Anziehen eigentlich das größte Problem liegt.
  5. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sollten sich schon vor dem Termin Gedanken darüber machen, in welchen Situationen Hindernisse auftreten – und genau diese zeigen. So kann der:die Gutachter:in am besten beurteilen, welcher Pflegegrad schlussendlich am besten zu dem:der Pflegebedürftigen passt.
  6. Zusätzlich kann es hilfreich sein, schon alle wichtigen Dokumente und Hilfsmittel für den Termin herauszusuchen – etwa einen Schwerbehindertenausweis, medizinische Berichte, Rollator etc.

Gut zu wissen: Der:die Gutachter:in entscheidet nicht endgültig über den Pflegegrad!

Der:die Gutachter:in stattet Pflegebedürftigen zwar einen Besuch ab, um ihre Anspruch auf Pflege zu beurteilen – doch ihre Einschätzung ist nicht in Stein gemeißelt. Sie geben der Pflegekasse lediglich eine Empfehlung, welchen Pflegegrad sie als richtig erachten würden. Diesem kann man allerdings durchaus widersprechen!

Als deinePflege-Nutzer erhältst du automatisch einen Schutzplan bei unserem Partner Familiara, mit dem du dir direkt nach dem Eintragen des Pflegegrads über dein Benutzerkonto ein kostenloses Erstgespräch für deinen Widerspruch buchen kannst!

4- Der Medizinische Dienst prüft die Qualität von Pflege-Einrichtungen

Die Einschätzung der Pflegegrade ist nicht die einzige Aufgabe des Medizinischen Diensts im Bereich der Pflege: Als Dienstleister kontrolliert er auch die Qualität von stationären Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Mithilfe eines Kriterienkatalogs werden die Einrichtungen einmal im Jahr deutschlandweit genauer unter die Lupe genommen – und mit Schulnoten einsehbar bewertet. In die Bewertung zählen unter vielen anderen Punkten sowohl hygienische Aspekte als auch die Pflege und die Organisation. So soll eine optimale Pflege durch Pflegeheime oder Pflegedienste sichergestellt werden.

Einziges Manko: Die Pflege-Einrichtung wissen um die Qualitätsprüfung und können sich auf diesen Termin entsprechend vorbereiten – daher pendeln sich die meisten Pflegeheime und -dienste im Einserbereich ein. Man sollte sich also immer selbst einen Eindruck verschaffen.

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