deinePflege Ratgeberzurück zum Ratgeber

Pflegegrad 2

Alle Pflegeleistungen und Voraussetzungen im Überblick

Lesedauer: 4 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 25.2.2024

Die Pflegeleistungen sind immer vom nachgewiesenen Pflegegrad abhängig. Dabei werden Pflegebedürftige, die „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ sind, in den Pflegegrad 2 eingestuft. Hier erklären wir, welche Voraussetzungen man dafür braucht und welche Leistungen einem zustehen!

1. Was bedeutet Pflegegrad 2?

Nach einem Erstantrag auf Pflege bei der Pflegekasse werden Betroffene einem der fünf Pflegegrade zugeordnet – das geschieht über eine:n Gutachter:in, welche:r die psychische, kognitive und körperliche Konstitution des:der Pflegebedürftigen einschätzt. In den Pflegegrad 2 werden Pflegebedürftige eingestuft, wenn sie „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ sind. Die Ursachen dafür sind sehr unterschiedlich – das Alter kann ebenso zu einer Pflegebedürftigkeit führen wie eine Erkrankung oder ein Unfall.

Neben einer vollstationären Pflege ist es ebenso möglich für Pflegebedürftige mit einem nachgewiesenen Pflegegrad 2, zu Hause wohnen zu bleiben – in diesem Fall werden Betroffene von der Pflegekasse mit Pflegegeld, um sich von Angehörigen pflegen zu lassen, oder der Pflegesachleistung, die einen ambulanten Pflegedienst finanziert, unterstützt. Die häusliche Pflege hat zwei Vorteile: Einerseits kann die Pflege optimal auf die Bedürfnisse des:der Pflegebedürftigen zugeschnitten werden und die Option bieten, sich weiterhin so selbstständig wie möglich zu bewegen. Andererseits wird ein gutes Gefühl vermittelt – die Angehörigen müssen sich keine Sorgen um den:die Pflegebedürftige:n machen und der:die Betroffene kann auf die Hilfe zurückgreifen, die er oder sie im Alltag benötigt.

Gut zu wissen: Bis 2017 hießen die Pflegegrade noch Pflegestufen!

Bis 2017 hat man die Pflegebedürftigkeit von Pflegebedürftigen nicht in die Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft – stattdessen gab es die Pflegestufen 1 bis 3. Dieses System wurde im Sinne des Pflegebedürftigkeitsbegriffs überarbeitet und ist nun sehr viel differenzierter. Während Pflegebedürftige vor 2017 hauptsächlich körperlich beurteilt wurden, spielen jetzt auch die kognitiven und psychischen Faktoren mit ein. Damit soll noch besser auf die Bedürfnisse einzelner eingegangen und schon früh die Möglichkeit geben werden, sich in Form einer Pflege helfen zu lassen.

2. Welche Voraussetzungen braucht man für eine Einstufung in Pflegegrad 2?

Für die Einschätzung in einen der fünf Pflegegrade ist zunächst ein Erstantrag auf Pflege nötig – den können Betroffene entweder bei der Pflegekasse oder ganz einfach über DeinePflege.de stellen. Im Anschluss schickt die Pflegekasse zu einem vereinbarten Termin eine:n Gutachter:in – etwa vom Medizinischen Dienst bei gesetzlich Versicherten oder von MEDICPROOF bei privat Versicherten – der:die die Selbstständigkeit des:der potenziell Pflegebedürftigen beurteilt.

Nach dem Neuen Begutachtungsassessments (NBA) werden für diese Beurteilung sechs verschiedene Lebensbereiche – die man als Module bezeichnet – betrachtet. Das soll sicherstellen, das die psychischen, körperlichen und kognitiven Fähigkeiten des:der Pflegebedürftigen optimal beurteilt werden. Der Fokus des Termins liegt vor allem auf der Selbstständigkeit des:der Betroffenen. Kann er:sie seinen Alltag noch alleine bewältigen? Wie mobil ist er:sie? Kann er:sie soziale Kontakte pflegen?

Generell gilt: Für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade – und damit auch den Pflegegrad 2 – müssen die Pflegebedürftigen in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre selbstständig in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Außerdem muss die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate bestehen.

Die sechs begutachteten Lebensbereiche sind:

  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

In den verschiedenen Modulen werden von dem:der Gutachter:in Punkte vergeben, die mit einer unterschiedlichen Gewichtung einen Gesamtwert ergeben – daraus leitet sich dann der Pflegegrad ab. In Pflegegrad 2 werden Pflegebedürftige eingestuft, wenn sie bei der Begutachtung zwischen 27 und 47,5 Punkte bekommen.

Übrigens: Auch nach der ersten Einschätzung ist es möglich, sich erneut begutachten zu lassen und den Pflegegrad zu wechseln – etwa bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Dafür meldet sich der:die Pflegebedürftige einfach bei der Pflegekasse und erkundigt sich nach einem neuen Begutachtungstermin.

Welche Punktzahl ergibt welchen Pflegegrad? Ein Überblick!

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis < 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 2: 27 bis < 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis < 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähgkeiten)
  • Pflegegrad 4: 70 bis < 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

3. Welche Pflegeleistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 zu?

Ab Pflegegrad 2 sind Betroffene schon erheblich in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt – daher stehen ihnen mit dieser Einstufung verschiedene Pflegeleistungen zu. Zum einen können sie das Pflegegeld beantragen und sich zu Hause von Angehörigen oder Freunden pflegen lassen. Dafür bekommen sie eine monatliche finanzielle Unterstützung von 332 Euro (in diesem Artikel erfährst du alles über das Pflegegeld). Alternativ ist es mit einem nachgewiesenen Pflegegrad 2 auch möglich, einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tages- und Nachtpflege für die häusliche Pflege zu beauftragen – etwa, weil die Angehörigen weit weg wohnen oder durch Verpflichtungen selbst keine Zeit für die Pflege haben. Für diese beiden Optionen bezahlt die Pflegekasse 689 Euro Pflegesachleistung im Monat (hier erklären wir dir mehr zu der Pflegesachleistung).

Darüber hinaus erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro – beispielsweise für eine Haushaltshilfe – und die Unterstützung für Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro.

Im Falle eines Urlaubs oder einer Erkrankung der pflegenden Angehörigen kann ein:e Pflegebedürftige:r mit Pflegegrad 2 auf die Verhinderungspflege zurückgreifen – sie wird von der Pflegekasse jährlich mit bis zu 1.612 Euro unterstützt und umfasst eine kurzzeitige ambulante Pflege im eigenen Zuhause. (Du willst mehr darüber erfahren? Dann bist du in diesem Artikel genau richtig!) Daneben gibt es auch noch die Kurzzeitpflege, die die Aufnahme in eine stationäre Einrichtung für insgesamt acht Wochen im Jahr ermöglicht und ebenfalls mit bis zu 1.774 Euro im Jahr bezuschusst wird. Sie kann ebenfalls zur Entlastung von Angehörigen genutzt werden – aber auch, wenn der:die Pflegebedürftige etwa nach einem Krankenhausaufenthalt eine professionelle Pflege benötigt (hier findest du einen kompletten Artikel über die Kurzzeitpflege als Pflegeleistung).

Übrigens: Die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können ab einem anerkannten Pflegegrad 2 auch miteinander verrechnet werden – nutzt ein:e Pflegebedürftige:r nur eine Option, kann sie entsprechend verlängert werden.

Im Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige außerdem ihre Wohnung barrierearm oder –frei anpassen und sich dafür mit einmaligen 4.000 Euro von der Pflegekasse bezuschussen lassen, den Hausnotruf nutzen oder natürlich eine stationäre Pflege in Betracht ziehen, die mit 770 Euro pro Monat unterstützt wird.

Empfehlenswert ist auch die kostenlose Beratung, die bei Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 angeboten werden – geschulte Fachkräfte helfen hier bei Fragen rund um die Pflege.

Gut zu wissen: Ab Pflegegrad 2 kann man das Pflegegeld auch mit der Pflegesachleistung kombinieren!

Ab dem Pflegegrad 2 ist auch die Kombinationsleistung eine dankbare Option für Betroffene: So müssen sie sich nicht zwischen den Pflegeleistungen entscheiden, sondern können das Pflegegeld mit der Pflegesachleistung kombinieren. Das bedeutet, dass sich Pflegebedürftige sowohl von ihren Angehörigen pflegen lassen, als auch auf einen ambulanten Pflegedienst bzw. die Tages- und Nachtpflege zurückgreifen können.

Die Kombinationsleistung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der:die Pflegebedürftige von einer professionellen Pflege profitieren und/oder Angehörige entlasten möchte. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt – je nachdem, zu welchen Teilen die ambulante Pflege in Anspruch genommen wird.

4. Überblick: Wie viel Geld erhält man mit Pflegegrad 2?

  • Pflegegeld: 332 Euro pro Monat
  • Pflegesachleistung: 761 Euro pro Monat
  • Tages- und Nachtpflege: 689 Euro pro Monat
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr
  • Vollstationäre Pflege: 770 Euro pro Monat
  • Entlastungsleistungen: 125 Euro pro Monat
  • Pflegehilfsmittel: 40 Euro pro Monat
  • Wohnraumanpassung: einmalig 4.000 Euro
  • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro pro Monat
  • Hausnotruf: 23 Euro pro Monat plus die einmalige Installationsunterstützung

Anmelden

Passwort vergessen?

Du hast noch kein Konto bei uns?
Registriere dich jetzt. Einfach, schnell, kostenlos

Konto erstellen

Bereits Kunde? Kein Problem. Hier kannst du dich anmelden.

Sag Hallo!

Melde dich bei uns – gern erzählen wir dir mehr über unsere Arbeit, unsere Vision und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Wir freuen uns, von dir zu hören!

Hausnotruf beantragen

Beratung buchen